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Unfall auf schneebedeckter A14: Asfinag muss für Schaden haften

Der BMW des klagenden Autofahrers aus Tirol war unmittelbar nach der Tunnelausfahrt in Bregenz auf der schneebedeckten Autobahn ins Schleudern geraten und gegen eine Leitschiene geprallt.
Der BMW des klagenden Autofahrers aus Tirol war unmittelbar nach der Tunnelausfahrt in Bregenz auf der schneebedeckten Autobahn ins Schleudern geraten und gegen eine Leitschiene geprallt. ©AP/Themenbild
Asfinag muss laut Urteil für Autoreparatur aufkommen, weil im Pfändertunnel vor Schneefahrbahn auf Autobahn nicht gewarnt wurde.

Für gewöhnlich hat ein Verkehrsteilnehmer für einen Unfall, an dem sonst niemand beteiligt ist, selbst die Verantwortung zu übernehmen. Für die Folgen eines Sachschadenunfalls, der sich am 25. April 2016 auf der Rheintalautobahn nach der Ausfahrt aus dem Südportal des Pfändertunnels in Fahrtrichtung Dornbirn ereignet hatte, haftet aber die Straßenhalterin zur Gänze.

Das wurde nun in einem Zivilprozess rechtskräftig entschieden. Demnach hat die staatliche Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs AG (Asfinag) die Reparaturkosten am Unfallauto von 5900 Euro zu übernehmen. Dazu haben jetzt Berufungsrichter des Landesgerichts Innsbruck das Ersturteil einer Innsbrucker Bezirksrichterin bestätigt. Der Berufung der beklagten Asfinag wurde keine Folge gegeben.

Der BMW des klagenden Autofahrers aus Tirol war unmittelbar nach der Tunnelausfahrt in Bregenz auf der schneebedeckten Autobahn ins Schleudern geraten und gegen eine Leitschiene geprallt. Vor der Einfahrt in den Pfändertunnel am Nordportal in Hörbranz war noch kein Schnee auf der Fahrbahn gelegen.

Keine Hinweise. Ein Asfinag-Mitarbeiter hatte nach den Feststellungen der Richter zum Sachverhalt die schneebedeckte Gefahrenstelle beim Südportal erkannt und ein Räumfahrzeug angefordert. Deshalb hätte die Asfinag „leicht die Möglichkeit gehabt“, auf den Anzeigetafeln im Pfändertunnel die Verkehrsteilnehmer vor der gefährlichen Tunnelausfahrt zu warnen, heißt es im Berufungsurteil. Stattdessen sei die zulässige Höchstgeschwindigkeit unverändert mit 100 km/h angezeigt worden, bemängelten die Richter fehlende Warnhinweise. Zudem sei das rechtzeitige Anfordern von zusätzlichen Einsatzkräften für die Schneeräumung unterblieben.

Nachdem sich an jenem April-Morgen mehrere Unfälle beim Südportal ereignet hatten, wurde der Pfändertunnel gesperrt. Mehrere Verkehrsteilnehmer wurden leicht verletzt, darunter eine Beifahrerin. Ihr fahrender Gatte akzeptierte eine Diversion der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das hätte er nicht tun müssen, meint der Bregenzer Rechtsanwalt Helgar Schneider, der vom Autofahrer erst hernach engagiert wurde.

Denn nach Ansicht des Anwalts waren Asfinag-Mitarbeiter verantwortlich für die Unfälle, wie jetzt auch das Innsbrucker Zivilurteil belege. Schneider wundert sich, dass die Staatsanwaltschaft Feldkirch nicht gegen Asfinag-Mitarbeiter wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt hat.

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