Der Jüngere bekam vier Jahre, der Ältere zweieinhalb Jahre unbedingte Haft. Beide Männer haben gute Chancen, nach der Hälfte der Haft bedingt entlassen zu werden.
Im Rahmen einer kriminellen Vereinigung hatten die Männer in etliche Objekte in Vorarlberg und Lindau eingebrochen. Ob Friseur, Kosmetikstudio, Gasthaus oder Werkzeughändler – kein Geschäft war vor ihnen sicher.
Das Urteil bezüglich des Älteren ist rechtskräftig. Ob der jüngere Komplize die vier Jahre Haft akzeptiert, ist noch offen. Er erbat sich Bedenkzeit.
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