Trotz der Umschulung im Krankenstand war die Entlassung des Angestellten nicht gerechtfertigt. Deshalb blieb nur die ein halbes Jahr zuvor ausgesprochene Kündigung wirksam. Daher hat der Vorarlberger Arbeitgeber dem gekündigten Angestellten 50.000 Euro zu bezahlen, darunter 40.000 Euro als Abfertigung.
Das entschied in dem Arbeitsprozess nun nach dem Landesgericht Feldkirch und dem Oberlandesgericht Innsbruck in letzter Instanz auch der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.
Wäre die Rechtmäßigkeit der Entlassung von den Gerichten bestätigt worden, hätte der jetzt 48-jährige Ex-Arbeitnehmer keine Abfertigung erhalten.
Der Dornbirner, der 20 Jahre lang für das Handelsunternehmen tätig war, war an Burnout erkrankt. Ausschließlich berufliche Probleme führten nach Ansicht des vom Gericht bestellten Arbeitsmediziners zur Erschöpfungsdepression. Im Krankenstand begann der Handelsvertreter ohne Wissen seines Arbeitgebers in Friedrichshafen eine Ausbildung als Physiotherapeut.
Sein Hausarzt befürwortete diese Umschulungsmaßnahme. Deswegen war dem Arbeitnehmer nach Meinung der Gerichte kein Fehlverhalten vorzuwerfen, das einen Entlassungsgrund dargestellt hätte.
Privatdetektiv engagiert
Ebenfalls zu Unrecht, so die Gerichte, hatte der Arbeitgeber die Entlassung auch mit dem Besuch eines Konzerts der berühmten kalifornischen Rockband Red Hot Chili Peppers in München durch den erkrankten Arbeitnehmer begründet. Auch der während des Krankenstands durch den ungeschickt vorgehenden Arbeitnehmer beschädigte Dienst-Laptop war für die Gerichte kein Entlassungsgrund.
Ein halbes Jahr lang befand sich der Handelsvertreter im ärztlich genehmigten Krankenstand, beginnend mit November 2011. Im Dezember 2011 erhielt er die Kündigung, die mit Ende Juni 2012 wirksam wurde. Wenige Wochen vor der Wirksamkeit der Kündigung sprach der Arbeitgeber Ende Mai 2012 die Entlassung aus. Ein vom Unternehmen beauftragter Privatdetektiv hatte von der Umschulung des beschatteten Angestellten erfahren.
Anwalt des erfolgreich klagenden Arbeitnehmers im Arbeitsprozess war der Dornbirner Clemens Pichler. Sein Bruder Klaus Pichler vertrat den beklagten Arbeitgeber. Bei einer am Landesgericht Feldkirch von Richter Klaus Schurig geleiteten Verhandlung hatte der Beklagtenvertreter im heftig verbalen Schlagabtausch mit seinem Bruder gesagt: „Es ist erstaunlich, dass wir dieselben Eltern haben.“
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