Das Leben des damals 30-Jährigen hat sich am 1. Juli 2010 grundlegend geändert. Der Türke wurde in jener Nacht gegen 0.44 Uhr bei einem gescheiterten Raubüberfall auf eine Lustenauer Tankstelle aus nächster Nähe niedergeschossen. Dabei wurde der Kunde der Tankstelle lebensgefährlich verletzt. Der Patient verdanke sein Überleben der Kunst der Ärzte, sagte der Gerichtsmediziner Walter Rabl im Strafprozess gegen die tatverdächtigen Angeklagten.
Durch den Schuss aus dem Revolver in seinen Hals erlitt der Familienvater eine Querschnittlähmung der unteren Gliedmaßen sowie Lähmungen der Blasen- und Mastdarmfunktion. Seitdem befindet sich der Lustenauer im Rollstuhl.
Klage zurückgezogen
Am vergangenen Montag nahm der Rollstuhlfahrer einen Verhandlungstermin im Landesgericht Feldkirch wahr. Dabei trat er als Kläger in einem Sozialgerichtsprozess gegen die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) auf. In der Verhandlung zog der zuletzt in der Pflegestufe fünf eingestufte Pflegebedürftige seine Klage zurück. Denn für die von ihm geforderte Erhöhung des Pflegegelds lägen die Voraussetzungen nicht vor, hatte ihm zuvor Richterin Anna Maria Grass gesagt.
Hinter der vermeintlich schlechten Nachricht steckt für das Verbrechensopfer eine gute. Schließlich ist der Gesundheitszustand des Klägers ein besserer geworden. „Eine Verbesserung“ habe die vom Gericht beauftragte Sachverständige festgestellt, sagte die Richterin. Mittlerweile habe sich der monatliche Pflegeaufwand auf 129 Stunden verringert. Das entspricht nur noch der Pflegestufe drei. Es gibt sieben Pflegestufen. Je höher der Pflegeaufwand ist, desto höher ist die Pflegestufe. Damit steigen die monatlichen Pflegegeldzahlungen.
Auffallend freundlich ist der Rollstuhlfahrer vor Gericht aufgetreten. Der 34-Jährige hat den Eindruck vermittelt, dass er sich inzwischen einigermaßen mit seinem Schicksal versöhnt hat. Sein Auftreten hat den Anschein erweckt, dass das Unglück ihm wenigstens das Glück beschert hat, eine neue Perspektive auf das Leben entwickeln zu können.
Entschuldigung abgelehnt
In der ersten Zeit nach dem Schussattentat hat das Opfer verständlicherweise noch verbittert gewirkt. Beim Schwurgerichtsprozess im Landesgericht am 29. April 2011 wollte der Zeuge nicht, dass sich die Angeklagten bei ihm entschuldigen. „Nichts habe ich ihm getan, gar nichts. Er ist gesund, ich sitze im Rollstuhl“, hatte der verheiratete Vater von zwei unmündigen Kindern kurz vor dem Strafprozess über den Hauptangeklagten gesagt.
Ihr Mann sei vor fünf Jahren einfach „zur falschen Zeit am falschen Ort“ gewesen, sagte seine Gattin am Montag dieser Woche nach der Verhandlung vor dem Sozialgericht. Nach Ansicht der Strafgerichte wollten mehrere Südosteuropäer bei einem Raubüberfall auf die Lustenauer Tankstelle Geld erbeuten. Dazu ist es nicht gekommen – wegen der „Wahnsinnstat“, wie Staatsanwalt Manfred Melchhammer das brutale Vorgehen des Revolverschützen nannte.
Im Verkaufsraum der Tankstelle stieß am 1.7.2010 ein 27-jähriger Rumäne auf den Lustenauer, der zum Telefonieren ins Freie gehen wollte. Der unmaskierte Mann stieß den Kunden zurück und schoss ihm mit seinem Revolver aus einer Entfernung von nur fünf bis zehn Zentimetern in den Hals. Danach ergriffen der Schütze und seine vermummten Komplizen die Flucht.
Drei Täter wurden rechtskräftig zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Über den Rumänen, der geschossen hatte, wurde wegen versuchten Mordes und versuchten schweren Raubes mit schweren Dauerfolgen eine Haftstrafe von 18 Jahren verhängt.
Strafen herabgesetzt
Die Strafen für die beiden Mitangeklagten hat der Oberste Gerichtshof (OGH) am 8. November 2011 herabgesetzt. 16 Jahre Gefängnis betrug letztlich die Sanktion für einen 37-jährigen Serben wegen versuchten schweren Raubes mit schweren Dauerfolgen. Das Landesgericht hatte in erster Instanz 17 Haftjahre für angemessen gehalten.
Noch zu 16 Jahren Gefängnis wurde in Feldkirch ein 41-jähriger Serbe wegen versuchten schweren Raubes mit schweren Dauerfolgen verurteilt. Das Höchstgericht in Wien verringerte seine Freiheitsstrafe gleich um fünf Jahre auf elf Jahre Haft.
Die drei verurteilten Angeklagten wurden von den Strafgerichten dazu verpflichtet, gemeinsam das Opfer mit einem Schmerzengeld von 100.000 Euro zu entschädigen. Ob die inhaftierten Täter die hohe Summe jemals bezahlen werden, ist freilich fraglich.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.