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Über kuriose Steuervorschriften und deren Notwendigkeit

"Ortsübliche Trinkgelder" sind beispielsweise von der Einkommenssteuer befreit.
"Ortsübliche Trinkgelder" sind beispielsweise von der Einkommenssteuer befreit. ©VOL.AT/Steurer
Schwarzach. Das moderne Staatswesen kommt ohne Steuern nicht aus. Allerdings gibt es teilweise Bestimmungen, deren Sinn und Auswirkung sich auch Steuerexperten nicht ganz erschließen.

Die Tendenz bei der Steuerlast ist jedenfalls unbefriedigend: Die Abgabenquote steigt permanent und steht derzeit nach Berechnungen der Agenda Austria im Jahr 2014 bei 45,3 Prozent. Der „tax freedom day“, jener Tag, an dem umgerechnet aufs Jahr nicht mehr für Steuern und Sozialversicherung, sondern für den eigenen Bedarf gearbeitet wird, ist 2014 bereits auf den 12. August gerutscht.

Steuern zahlt man nicht für irgendwen

“Steuern werden nie besonders beliebt werden. Dennoch sollte den Steuerzahlern wieder bewusst werden, dass Steuern nicht für ein anonymes Gebilde bezahlt werden, sondern zur Finanzierung jener Aufgaben, die wir der Gemeinschaft übertragen haben”, sagt Steuerberater Dr. Jürgen Reiner, der auch Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ist.

Gebührendifferenz ohne Grund

Das Vertrauen der Bürger wird aber auch durch so manche zu Irritationen führende Steuerbelastung oder -befreiung erschüttert. Wer einen Mietvertrag für Geschäftsräume auf zehn Jahre abschließt, bezahlt eine wesentlich höhere Gebühr als derjenige, der einen unbefristeten Mietvertrag abschließt. “Dafür gibt es keinen Rechtfertigungsgrund”, fügt Dr. Jürgen Reiner an. Auch der Haustrunk in Brauereien genießt eine steuerliche Ausnahmestellung.

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