AA

Über 100.000 Euro Steuern hinterzogen

Nur 40 Euro pro Abend soll die Angeklagte den Tänzerinnen gezahlt haben.
Nur 40 Euro pro Abend soll die Angeklagte den Tänzerinnen gezahlt haben. ©Bilderbox (Symbolbild)
Teilbedingte Geldstrafe für ehemalige Tabledancelokal-Betreiberin, die dem Finanzamt 108.000 Euro vorenthalten hat.

Gleich drei Tabledancelokale hat die Frau im Unterland betrieben, je eines in Bregenz, Dornbirn und Lustenau. Dabei hat die Einzelunternehmerin für ihre Tänzerinnen und anderen Angestellten zwischen August 2014 und November 2015 keine Lohnsteuern und Dienstgeberbeiträge abgeführt. Dem Finanzamt hat die geständige 47-Jährige dadurch insgesamt 108.000 Euro vorenthalten.

Dafür wurde die unbescholtene Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 50.000 Euro verurteilt. Davon beträgt der unbedingte Teil 25.000 Euro. Sollte die Serbin die Geldstrafe nicht bezahlen können, würde die Ersatzfreiheitsstrafe lediglich sechs Wochen Gefängnis ausmachen. Die Abgabenschuld von 108.000 Euro hat sie beim Finanzamt innerhalb eines Jahres zu begleichen, wurde ihr zudem aufgetragen.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Andreas Böhler ist bereits rechtskräftig. Die von Martin Rützler verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Markus Fußen­egger waren mit der Entscheidung einverstanden. Das Urteil erfolge wegen der Vergehen der Abgabenhinterziehung. Dafür hätte die mögliche Höchststrafe zwei Jahre Gefängnis ausgemacht.

Strohfrau vorgeschoben

Vor der Polizei sagte die Beschuldigte sinngemäß, sie sei nur die Strohfrau für den tatsächlichen Betreiber gewesen. Sie sei als angemeldete Einzelunternehmerin vorgeschoben worden. Mittlerweile arbeite sie als Teilzeit-Kellnerin mit einem Monatseinkommen von 900 Euro in einer Tabledancebar, gab die geschiedene Frau vor Gericht an. Denn sie habe als Tabledance-Unternehmerin Insolvenz anmelden müssen. 500.000 Euro würden die Forderungen ihrer Gläubiger betragen.

Vor diesem Hintergrund sagte Walter Blenk als Vertreter des Finanzamts in der Gerichtsverhandlung, „es schmerzt, wenn von einem sechsstelligen Betrag wohl kein Euro hereinkommen wird“.

40 Euro pro Abend

Seine Mandantin sei mit den drei Nachtlokalen innerhalb von zwei Jahren blauäugig in die Schuldenfalle getappt, meinte Verteidiger Rützler. Von Blauäugigkeit könne keine Rede sein, erwiderte Staatsanwalt Fußenegger. Schließlich habe die Unternehmerin nach eigenen Angaben ihren Tänzerinnen nur 40 Euro pro Abend bezahlt. Ein privater Lapdance habe demnach 30 bis 40 Euro gekostet.

Die Angeklagte bekannte sich zur Anklage erst in der Hauptverhandlung schuldig. Ihr sei zwar unerklärlich, warum sie dem Finanzamt so viel bezahlen müsse. Aber „ich habe die Nase voll, die Geschichte hat mich sehr mitgenommen“.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Über 100.000 Euro Steuern hinterzogen