Am Landesgericht Feldkirch wurde ein 27-jähriger Angeklagter zu einer unbedingten Geldstrafe von 18.000 Euro verurteilt. Der Mann hatte einen Stadtpolizisten bei einer Hochzeitsfeier in Feldkirch mit Schlägen gegen dessen Kopf verletzt. Der Beamte zog sich eine Jochbeinprellung zu und musste zwei Wochen in den Krankenstand. Der Vorbestrafte leugnete zunächst, überhaupt jemanden angegriffen zu haben, dann räumte er einen Schubser ein.
Totales Durcheinander
Bei der Feier herrschte ein Riesenchaos, Anrainer beschwerten sich wegen Lärmbelästigung, Straßenrennen und anderen Störungen. Als die Polizei anrückte, legten sich die Festgäste mit der Polizei an und die Beamten mussten sogar Pfefferspray einsetzen. Auch die Cobra wurde vor Ort gerufen, um der Situation Herr zu werden. Der 27-jährige Erstangeklagte muss 18.000 Euro Strafe zahlen. Sein 20-jähriger Kumpel kam mit 3.600 Euro davon. Die Hälfte wurde bei ihm unbedingt ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Richterin Verena Marschnig erklärt, dass die beiden das Urteil bekämpfen können. “Klar – he! Freispruch!”, raunt ein Mann aus dem Gefolge der Angeklagten. “Das ist die österreichische Gerechtigkeit und die österreichische Polizei”, schimpft der türkischstämmige Mann beim Verlassen des Saales.
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