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Trotz Gegnern in der ÖVP: Schelling hält an Aufweichung des Bankgeheimnisses fest

Steuerbetrug soll verhindert werden
Steuerbetrug soll verhindert werden
Wien. Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) hat in der Debatte um das Bankgeheimnis nach Zwischenrufen aus der eigenen Partei zwar seine Bereitschaft zu Änderungen signalisiert, von einer Beibehaltung des Status quo will er aber nichts wissen.

Lückenlose Dokumentation, ein verpflichtendes Vier-Augen-Prinzip und ein weisungsunabhängiger Rechtsschutzbeauftragter nannte er am Mittwoch vor dem Ministerrat. Er verwies auf das laufende Begutachtungsverfahren, zugleich verwies aber auch auf den Regierungskonsens.

Schelling widerspricht ÖVP-Klubchef Lopatka

Der Ministerrat habe eine Punktation beschlossen, wie künftig mit dem Bankgeheimnis umzugehen sei, und sein Ministerium habe dies entsprechend in Gesetzesform gebracht. Die Aussagen von ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka, dass hier Beamte im Ministerium ihre Vorstellungen hineingeschrieben hätten, wies Schelling denn auch zurück: “Das ist nicht so.” Man habe die Entwürfe “eins zu eins” gemäß des Ministerrats-Vortrags gestaltet, die Beamten befänden sich mitnichten im “Freilauf”.

Jeder kann seine Meinung äußern

Im Begutachtungsverfahren sei es auch jedem unbenommen, seine “Meinungen” zu äußern, so Schelling. Dies sei “ganz normales politisches Geschäft”. Allerdings “verstehe ich die Aufregung nicht”, bzw. hat doch eine Erklärung parat: Zumindest bei den Wortmeldungen aus dem Burgenland und der Steiermark sei wohl “der Wahlkampf ein Treiber der Diskussion”.

Konteneinsicht: “Es gibt keine Willkür”

Unbestritten ist seiner Ansicht nach, dass die geplanten Maßnahmen “notwendige Instrumente” zur Steuerbetrugsbekämpfung seien. In der Debatte werde auch nicht immer richtig argumentiert. Mitnichten sei eine generelle Konteneinschau geplant, “es kann niemand hineinschauen ohne Verfahren”.

Es gebe “keine Willkür, keine Schnüffelei”, zumal, wenn man ein “Vier-Augen-Prinzip” und einen weisungsfreien Rechtsschutz installiere. Sollten anderen Vorschläge kommen, könne man die diskutieren, so Schelling. Dokumentiert werde übrigens jetzt schon alles in einem Finanzverfahren.

SPÖ: “Gehen davon aus dass Vereinbarung mit ÖVP hält”

SPÖ-Finanzstaatssekretärin Sonja Steßl ging am Mittwoch vor der Regierungssitzung jedenfalls davon aus, dass die Vereinbarung mit dem Koalitionspartner halte. Sie warnt vor einem Rückschritt, den etwa eine generelle Vorab-Prüfung durch einen Richter bei der Konteneinschau darstellen würde.

Denn schon nach bisheriger Rechtslage seien die Finanzämter erste Instanz bei Finanzstrafverfahren und könnten nach Eröffnung eines solchen in die Konten schauen. Für Steßl ist wesentlich, dass die Gegenfinanzierung für die Steuerreform erreicht werde. Außerdem werde man nun eingehend mit den Grünen über deren Zustimmung verhandeln.

Neos sehen Konteneinsicht abgewendet

Trotz des Widerstandes der SPÖ glauben die NEOS nicht mehr an die ursprünglich geplante Konto-Einsicht ohne richterliche Kontrolle im Zuge der Steuerreform. “Die Kuh ist aus dem Stall. Das Versprechen können sie nicht mehr zurücknehmen”, meinte NEOS-Klubobmann Matthias Strolz am Mittwoch zu den Aussagen seines ÖVP-Kollegen Reinhold Lopatka vom Vortag.

“An die großen Fische kommt man so nicht”

Er äußerte die Hoffnung, dass sich die ÖVP auch nach den Landtagswahlen am kommenden Sonntag noch daran erinnern werde. Er verwies darauf, dass eine richterliche Genehmigung für eine Kontoöffnung nach Auskunft des Justizministeriums innerhalb eines Tages möglich sei. Strolz glaubt deshalb auch nicht, dass Steuerbetrüger nicht mehr effizient verfolgt werden können.

“Große Fische” sind seiner Meinung nach ohnehin nur mit internationaler Zusammenarbeit zu fassen. Seiner Auffassung nach könne man nicht in einem Abgabeverfahren schärfere Instrumente anwenden als in einem Strafverfahren. “Da steht der Rechtsstaat Kopf.” (red/APA)

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