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Transparenz: "Gesetzespfusch" bei Nebenjobs der Abgeordneten

Transparenz: Dem Gestezgeber unterlief "Pfusch" beim Gesetz das in selbst betrifft.
Transparenz: Dem Gestezgeber unterlief "Pfusch" beim Gesetz das in selbst betrifft. ©APA
Beim Beschluss des Transparenzpakets ist den Parteien im Vorjahr offenbar ein gravierender Lapsus unterlaufen: Die neuen Offenlegungsregeln für die Nebenjobs der Parlamentarier wurden so formuliert, dass ausgerechnet Spitzenfunktionen als Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder nicht mehr veröffentlicht werden müssen, normale Dienstverhältnisse und selbstständige Tätigkeiten aber schon.

Nebenjobs als Bürgermeister müssen dem Parlament gar nicht mehr gemeldet werden. SPÖ und FPÖ sprechen auf APA-Anfrage von einem Redaktionsversehen und wollen das sanieren. Die Grünen kritisieren “Gesetzespfusch”.Aufgefallen ist der Wegfall von Vorstands- und Aufsichtsratstätigkeiten erst jetzt, weil das Parlament diese Woche die Liste mit den Nebenjobs der Abgeordneten an die neuen Regeln angepasst hat. Dort findet sich nun eine Reihe von Informationen nicht mehr, die in der alten Liste noch enthalten war. Darunter Aufsichtsratsmandate und Geschäftsführer-Posten der Abgeordneten, aber etwa auch die Bezüge der Bürgermeister von ihren Gemeinden und die Politikerpension älterer Mandatare.

Die Parlamentsdirektion begründet das Fehlen der Informationen auf APA-Anfrage damit, dass der Wortlaut des neuen Gesetzes die Veröffentlichung dieser Tätigkeiten nicht mehr vorschreibe. Tatsächlich müssen die Abgeordneten laut den im Rahmen des Transparenzpakets beschlossenen Regeln zwar alle Nebenjobs ans Parlament melden – also auch “jede leitende Stellung” (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat) in einer Firma, Stiftung oder Sparkasse. Offengelegt werden müssen aber nur normale Dienstverhältnisse und selbstständige Tätigkeit. Die Spitzenjobs wurden in der Passage, die die Veröffentlichung der Nebenjobs im Internet regelt, schlicht vergessen (ebenso leitende ehrenamtliche Funktionen).

Reperatur des Gesetzes

Im SP-Klub ist von einem “Verweisfehler” die Rede. Auf APA-Anfrage heißt es, man habe die Reparatur des Gesetzes bereits mit den anderen Parteien vereinbart. Bis dahin werden die Führungsfunktionen nun freiwillig (im Rahmen der Abgeordneten-Biographien im Internet) offengelegt. Auch FP-Verfassungssprecher Harald Stefan betont, dass man das Gesetz reparieren werde. Es sei schließlich “peinlich, wenn der Gesetzgeber bei einem Gesetz, das ihn selbst betrifft, pfuscht”.

Die Liste mit den Nebenjobs der Abgeordneten gibt es seit Ende der 1990er Jahre, seit 2008 wird sie auch im Internet veröffentlicht. Im Rahmen des Transparenzpakets haben SPÖ, ÖVP und FPÖ im Vorjahr beschlossen, in der Liste künftig auch anzugeben, wie viel die Abgeordneten durch ihre Nebentätigkeiten in etwa verdienen. Das monatliche Einkommen soll in fünf Kategorien angegeben werden: bis 1.000 Euro, 1.001 bis 3.500 Euro, 3.501 bis 7.000 Euro, 7.001 bis 10.000 Euro und über 10.000 Euro monatlich. Die Meldefrist dafür läuft bis 30. Juni. Bis dahin soll laut SPÖ auch die Reparatur des Gesetzes erfolgen.

Grüne für weitere Nachbesserungen

Die Grünen fordern bei der Reparatur der Transparenzbestimmungen für die Abgeordneten weitere Nachbesserungen. Justizsprecher Albert Steinhauser bezeichnet den von SPÖ, ÖVP und FPÖ im Vorjahr beschlossenen Initiativantrag als “Gesetzespfusch”. Auch Marion Breitschopf von der Transparenzinitiative “Meine Abgeordneten” plädiert für weitere Verbesserungen.Sie habe von Anfang an darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz “eine Katastrophe” sei, betont Breitschopf gegenüber der APA. Sie vermisst insbesondere Sanktionen für den Fall, dass Abgeordnete Nebenjobs verheimlichen oder falsche Meldungen abgeben. Außerdem kritisiert sie, dass die derzeitigen Regeln keine Rückschlüsse auf die Kundenstruktur von Abgeordneten zulassen, die freiberuflich tätig sind.

Steinhauser kritisiert außerdem, dass für die Berechnung der Einkommenskategorien sämtliche Einkünfte zusammengerechnet werden sollen, anstatt jeden Job einzeln zu bewerten. “Das ist ein Pfusch gewesen”, kritisiert Steinhauser gegenüber der APA. Nun müsse man das Gesetz ordentlich reparieren und auch alle anderen Mängel beheben: “Was nicht geht ist, dass das nur schlampig saniert wird.”

Auch ÖVP für Reparatur

Auch die ÖVP will “selbstverständlich” das entsprechende Gesetz reparieren, damit auch Spitzenfunktionen wie Tätigkeiten als Geschäftsführer, Unternehmensvorstand oder Aufsichtsrat zu veröffentlichen sind, wie VP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl am Donnerstag in einer Aussendung mitteilte. In diesem Sinne habe die ÖVP dem Koalitionspartner bereits vor zehn Tagen eine Korrektur des Gesetzes übermittelt. “Die ÖVP steht ganz im Sinne des Transparenzpakets für eine vollständige Offenlegung aller Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte”, betonte Gerstl.Die Offenlegungsregeln für die Nebenjobs der Parlamentarier sind eigentlich in zwei Gesetzen geregelt. Im “Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz” ist definiert, dass die Abgeordneten alle Nebenjobs ans Parlament melden müssen – also auch “jede leitende Stellung” (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat) in einer Firma, Stiftung oder Sparkasse. Die Veröffentlichung im Internet ist wiederum im Bezügebegrenzungsgesetz enthalten. Dort wurden die Spitzenjobs aber schlicht vergessen (ebenso leitende ehrenamtliche Funktionen).

(APA)

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