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Der Zolleinigungsvertrag zwischen Liechtenstein und Österreich

Die Herrschaften Schellenberg und Vaduz, die zusammen das souveräne Fürstentum Liechtenstein bilden, zählten durch Jahrhunderte zum wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Einflussbereich der Stadt Feldkirch, wo sich im Palais Liechtenstein auch längere Zeit die obrigkeitliche Verwaltung für diese Gebiete befand. Die Familie der Fürsten von Liechtenstein, deren Hauptbesitzungen in Österreich und in Mähren lagen, hatte die Herrschaften 1699 bzw. 1712 gekauft und 1719 zum Reichsfürstentum erheben lassen.

Am 5. Juni 1852 schloss Fürst Alois II. von Liechtenstein einen Zolleinigungsvertrag mit der österreichisch-ungarischen Monarchie, dessen Zweck es war, 'zwischen den stammesverwandten Gebieten von Vorarlberg und Liechtenstein vollkommen freien Verkehr herzustellen'. Liechtenstein bildete von diesem Zeitpunkt an auch in staatsrechtlicher Hinsicht einen voll integrierten Bestandteil des österreichischen Wirtschaftsgebietes. Ein enger Zusammenhang ergab sich daraus ebenso auf dem Gebiet des Geld-, Post-, Eisenbahn- und Gerichtswesens, was aus der geografischen Lage wie aus der Zugehörigkeit des Fürstenhauses zum österreichischen Hochadel resultierte. Noch heute sind österreichische Richter an liechtensteinischen Gerichten tätig. 1919 kündigte Liechtenstein den Zollvertrag mit dem wirtschaftlich schwer angeschlagenen Restösterreich und trat 1923 in ein solches Vertragsverhältnis mit der Schweiz. Die landesfürstliche Hofhaltung für Liechtenstein verblieb jedoch bis 1938 in Wien und wurde erst nach dem Anschluss Österreichs an Hitlerdeutschland nach Vaduz verlegt. A.N.

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Bild: Diese Grenztafel befindet sich heute noch am Grenzübergang von Bangs nach Liechtenstein.
Diese Grenztafel befindet sich heute noch am Grenzübergang von Bangs nach Liechtenstein.