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Das Werden des österreichischen Landes Vorarlberg

Das Gebiet des heutigen Landes Vorarlberg war durch lange Zeit als Folge der Erbteilungen der Landesherren aus dem Haus der Grafen von Montfort und von Werdenberg in kleine Herrschaftssprengel aufgesplittert.

Erst die Territorialpolitik der habsburgischen Herzöge von Österreich, die ursprünglich selbst aus dem alemannischen Westen stammten, legte im ausgehenden Mittelalter den Grundstein für die spätere Einheit des Landes. 1363 erwarb Herzog Rudolf IV. von Österreich nicht nur die Grafschaft Tirol, sondern auch vom Rittergeschlecht der Thumb von Neuburg die kleine Herrschaft Neuburg am Rhein, die im Wesentlichen aus der gleichnamigen Burg und der Ortschaft Koblach bestand. Es folgten – ebenfalls durch Kauf – die Herrschaften Feldkirch (1375/1390 von Rudolf V. von Montfort-Feldkirch), Bludenz (1394/1420 von Albrecht III. von Werdenberg-Bludenz) und die Südhälfte der Herrschaft Bregenz (1451 von Elisabeth von Montfort-Bregenz). 1453 okkupierte Herzog Sigmund von Tirol die Gerichte Mittelberg und Tannberg, 1474 mussten die Grafen von Sonnenberg ihre Herrschaft an den Habsburger abtreten. Mit dem Kauf der Nordhälfte der Herrschaft Bregenz im Jahre 1532 vom letzten Bregenzer Montforter, Hugo XVII., fanden die österreichischen Erwerbungen hier zu Lande ihr vorläufiges Ende.

Nicht zum österreichischen Vorarlberg gehörten weiterhin die Reichsherrschaften Hohenems mit dem Reichshof Lustenau (im Besitz der Ritter bzw. Grafen von Hohenems) sowie Blumenegg (seit 1614 im Besitz des Klosters Weingarten bei Ravensburg, zuvor in adeliger Hand) mit St. Gerold, einem Priorat des Klosters Einsiedeln (Kanton Schwyz).

Nach dem Aussterben der Hohenemser Grafen im Mannesstamm kamen 1765 Hohenems und 1767 Lustenau (jedoch bis 1830 unter Vorbehalt der Gerichtsbarkeit) an Österreich, 1804 folgten die zuvor säkularisierten geistlichen Territorien Blumenegg und St. Gerold. Seine heutige Gestalt erhielt das Land Vorarlberg 1814, als die ehedem zur Herrschaft Bregenz zählenden Allgäuer Gebiete um Weiler und Scheidegg endgültig an Bayern abgetreten werden mussten.

Dennoch bildeten die österreichischen Gebiete Vorarlbergs vor dem 18. Jahrhundert keinen einheitlichen, in sich geschlossenen Verwaltungssprengel. Die den 'Herrschaften vor dem Arlberg' – so der zeitgenössische Sprachgebrauch – vorgesetzten Vogteiämter in Bregenz, Feldkirch und Bludenz unterstanden direkt der Regierung in Innsbruck. Eine gemeinsame Oberbehörde für die österreichischen Gebiete Vorarlbergs wurde erst 1750 von Kaiserin Maria Theresia eingerichtet: das "Oberamt" in Bregenz. An seine Stelle trat 1786 ein "Kreisamt". Einen einigenden Faktor bildeten in Vorarlberg zuvor nur die seit dem 16. Jahrhundert nachweisbaren Landstände als Vorläufer des Landtags.

Nicht zuletzt als Folge der zentralisierenden Maßnahmen des absolutistischen Staates unter Maria Theresia und ihrem Sohn bl entstand im ausgehenden 18. und im 19. Jahrhundert ein Vorarlberger Landesbewusstsein, das die stark partikularistische Tradition, die sich auf die kleinräumigen alten Gerichtssprengel stützte, allmählich überwand. Der Name "Vorarlberg" für die "Herrschaften vor dem Arlberg" kam ebenfalls erst um die Mitte des 18. Jahrhunderts auf. A.N

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Bild: Übergang der einzelnen Gerichte an Österreich, Darstellung nach Ludwig Welti
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Bild: Das österreichische Wappen auf dem Wasserturm in Feldkirch
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Bild: Das Schloss Neuburg bei Koblach. Darstellung aus der Chronik des Kapuzinerpaters Anicet
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