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Toni's Freilandeier: 16 Monate bedingt und Geldstrafe wegen schweren Betrugs

Beim Haltbarkeitsdatum getrickst: Toni Hubmann rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt.
Beim Haltbarkeitsdatum getrickst: Toni Hubmann rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt. ©APA
Graz. Das Oberlandesgericht Graz hat den obersteirischen Eier-Unternehmer Toni Hubmann rechtskräftig zu 16 Monaten bedingte Haft und 82.800 Euro Geldstrafe verurteilt. Die zweite Instanz hatte sechs der 22 Monate bedingte Haft aus Leoben in eine Geldstrafe umgewandelt, "weil er das mehr spürt als eine bedingte Freiheitsstrafe", hieß es seitens der Oberstaatsanwaltschaft.

Hubmann wurde wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt, weil er bei den Haltbarkeitsdaten seiner Eier getrickst haben soll. Drei weitere teils ehemalige Mitarbeiter fassten auch bedingte Haftstrafen aus.

“Geldstrafe spürt er mehr”

Nach dem erstinstanzlichen Urteil Anfang Juli kündigte der Unternehmer aus Knittelfeld sowie die Staatsanwaltschaft Berufung an. Beim Oberlandesgericht wurde daher bereits vergangene Woche in zweiter Instanz verhandelt. Die Richter in Graz wandelten seine Strafe zum Teil um, weil er der “einzige finanzielle Nutznießer” des Betrugs war und als “führenden Kopf” dahinter erkannt wurde. Nun kann Hubmann keine Rechtsmittel mehr einlegen.

Da seit 1. Jänner das neue Strafgesetzesbuch gilt, in dem Delikte zum Teil stark umbewertet wurden, ist das Urteil gegen Hubmann noch nicht in Stein gemeißelt: Die Oberstaatsanwaltschaft prüft momentan alle Fälle besonders genau und achtet auf die richtige Rechtsfolge und Strafe. Die KPÖ Steiermark, die den Fall vor Jahren ins Rollen gebracht hatte, freute sich, “dass die Täuschung der Konsumenten nicht unbemerkt geblieben ist und schließlich zu einem rechtskräftigen Urteil geführt hat”, so Abgeordneter Werner Murgg am Freitag in einer Aussendung.

Hubmann zieht sich aus Unternehmen zurück

Toni Hubmann hat das Urteil des Oberlandesgerichts angenommen und hob vor allem die reduzierte bedingte Freiheitsstrafe hervor. “Das Urteil des Oberlandesgerichts Graz zeigt damit die Unverhältnismäßigkeit des erstinstanzlichen Urteils durch das Landesgericht Leoben auf und ging nicht auf die Berufung der Oberstaatsanwaltschaft ein”, ließ er via Aussendung wissen.

Bereits im Sommer 2015 habe er die “Konsequenzen aus den Vorfällen gezogen und die Geschäftsführung abgegeben”. Schritt für Schritt soll nun die nächste Generation in die Unternehmensführung eingebunden werden. (red/APA)

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