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Tödliches Lawinenunglück: Skiführer verurteilt

©VOL.AT/Schwendinger
33-jähriger Skifahrer starb in freiem Skigelände: Skiführer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Für den Lawinentod eines Skifahrers ist gestern am Landesgericht Feldkirch ein Skiführer mitverantwortlich gemacht worden. Der unbescholtene Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit zu einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; der von Andreas Ermacora verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Karin Dragosits nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Im Jänner war ein 33-jähriger Holländer in Zürs unter einer Lawine gestorben. Er und ein 36-jähriger Niederländer waren unter der Anleitung des angeklagten Skiführers im freien Skiraum gefahren. Der tödliche Unfall ereignete sich in der Gamskopfmulde.

Warnstufe 3. Der Schuldspruch erfolgte auch wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit, weil der Angeklagte den zweiten Skifahrer in Gefahr gebracht hatte. In den selten befahrenen Steilhang hätte der Skiführer bei der herrschenden erheblichen Lawinengefahr der Stufe drei nicht einfahren dürfen, meinte der gerichtlich bestellte Lawinensachverständige Andreas Pecl. Das Befahren der steilen Rinne sei wegen der gefährlichen Kombination aus Triebschnee und Altschnee ein großes, nicht kalkulierbares Risiko gewesen, sagte der Leiter des Vorarlberger Lawinenwarndienstes.

Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Er sei davon ausgegangen, dass nach der zuvor erfolgten Lawinensprengung keine Gefahr mehr geherrscht habe, gab der staatlich geprüfte Skiführer aus Tirol zu Protokoll.

Strafrichterin Nadine Heim hielt sich jedoch an die Einschätzung des Sachverständigen und sprach von einem Fehler, den der Angeklagte nicht machen hätte dürfen. Weil er keine Verantwortung für seine Fehlentscheidung übernommen habe, sei mit einer Geldstrafe nicht das Auslangen zu finden gewesen.

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