Die zwei Gemeindearbeiter, denen fahrlässige Tötung vorgeworfen wurde, weil sie laut Anklagebehörde das Geländer eines Wanderweges im Silbertal nicht ordentlich gewartet hatten, waren nach Urteilsverkündung „Freispruch“ verständlicherweise erleichtert. Doch nun müssen die zwei Männer weiter abwarten. Denn die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat Berufung angemeldet, das heißt, das Landesgericht Feldkirch wird die Sache nochmals betrachten und allenfalls ein anderes Urteil fällen.
14-Jährige tödlich verunglückt
Bei dem Wanderunfall war im Oktober 2016 eine 14-jährige Schweizer Schülerin 18 Meter in die Tiefe gestürzt, als sie sich an ein Holzgeländer lehnte. Einer der Balken war gebrochen, die Jugendliche verlor den Halt und stürzte in Gegenwart ihrer Familie in die Tiefe.
Nicht abgeschlossen
Alpenverein und Gemeinden fühlten vermutlich alle mit der Familie, waren allerdings froh über den Verfahrensausgang. „Ehrenamtliche seien bei scharfen Haftungsbedingungen nicht bereit, Wege zu pflegen und ihre Freizeit zu opfern, wenn zu scharfe Haftungsbedingungen gelten“, hieß es sinngemäß. Die Richterin des Bezirksgerichts, Bettina Sperger, hatte die Eigenverantwortlichkeit von Freizeitsportlern betont und dazu begründet, dass speziell in alpinem Gelände nicht alles permanent kontrolliert werden könne.
Sie war überzeugt, dass die Gemeindemitarbeiter ordentlich gearbeitet hatten. Dies hatte auch das Gutachten von einem Sachverständigen bestätigt. Nun heißt es abwarten, was der Berufungssenat des Landesgerichts zu der Causa sagt. Den Gemeindearbeitern könnte nun doch noch eine Verurteilung drohen und auch die Gemeinde selbst könnte als Verband zur Verantwortung gezogen werden.
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