Das Urteil gegen den in der Schweiz lebenden Vorarlberger ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann zeigte sich bei der Neuauflage des Prozesses vor Gericht neuerlich reumütig. Er werde nie mehr unter Alkoholeinfluss Auto fahren, so der Angeklagte.
Frauen überlebten Kollision mit Pkw nicht
Der 47-Jährige hatte an einem Abend im August 2010 mit seiner Freundin ein Fest besucht und geplant, den Wagen danach stehen zu lassen. Nach einem Streit mit seiner Begleiterin nahm diese den Bus nach Hause, er selbst wollte trotz seiner Alkoholisierung von 1,56 Promille mit dem Auto fahren. Dabei stieß der Mann in Dornbirn zwei Fußgängerinnen mit dem Wagen nieder. Die beiden 23 und 49 Jahre alten Frauen kamen bei dem Unfall ums Leben. Ein Begleiter, der vor den Frauen ging, konnte sich mit einem Sprung zur Seite gerade noch retten. Sowohl die beiden Frauen als auch ihr Begleiter hatten Alkohol konsumiert.
Der Fall war bereits im März 2011 verhandelt worden. Der Angeklagte wurde damals zu einer teilbedingten neunmonatigen Haftstrafe verurteilt, wegen eines Formalfehlers wurde der Prozess im November 2011 aber neu aufgerollt. Wie das Gericht im ersten Prozess feststellte, war der Vorarlberger nicht gerast. Er hatte sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h gehalten. Strafrechtlich wurde ihm dennoch zur Last gelegt, nicht auf Sicht und damit langsamer gefahren zu sein. Laut dem Gericht hätte der Mann höchstens 50 km/h schnell fahren dürfen, das wäre den Verhältnissen angepasst gewesen.
Alkolenker bereut sein Verhalten
Anhand eines gerichtsmedizinischen Gutachtens wurde nun geklärt, dass sich gemäß des Unfallhergangs bei einem Tempo von 50 km/h eine Aufprallgeschwindigkeit von 42 km/h ergeben hätte. Die Opfer hätten eine deutlich bessere Chance gehabt, den Unfall zu überleben, so die Expertise. Auf das Urteil mildernd wirkte sich aus, dass sich der Angeklagte geständig zeigte. Er bereue sein Verhalten und leide bis heute an den psychischen Folgen, zwei Menschen getötet zu haben, so die Verteidigung.
Er nehme zudem an Präventionsvorträgen in Fahrschulen teil. Die beiden Opfer traf laut Gericht eine Mitschuld. Sie trugen dunkle Kleidung und liefen nicht am Straßenrand, sondern rund einen Meter davon entfernt. Erschwerend wirkte sich die Alkoholisierung des Angeklagten aus.
APA
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