Die Anzeige laute auf fahrlässige Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit, hieß es. Neben dem Opfer seien auch andere Arbeiter in Gefahr gewesen. Laut den Ermittlungen der Polizei habe es bei der Freigabe der Strecke Probleme bei der Zuständigkeit der Posten – beide keine Mitarbeiter der ÖBB – gegeben, die mit der Absicherung der Arbeiten betraut waren. “Einmal hinsichtlich der Streckenfreigabe und in Bezug auf das Warnsignal”, sagte Sprecherin Susanne Dilp auf APA-Nachfrage. Wird nach Gleisarbeiten eine Bahnstrecke wieder freigegeben, wird in der Regel ein herannahender Zug durch ein weiteres Signal gewarnt.
Ob und wann dies geschehen sei, soll eine Analyse der Kommunikation ergeben. Hier seien die Auswertungen noch nicht komplett abgeschlossen. Die beiden Streckenposten werden wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit angezeigt.
(APA)
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