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Tödlicher Lawinenabgang in Zürs: Prozess gegen Bergführer vertagt

Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre
Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre ©APA/VOL.AT
Der Prozess gegen einen Ski- und Bergführer wegen fahrlässiger Tötung wurde vertagt. Ein Gutachter muss die Expertise nach Einvernahme des Angeklagten ergänzen.
Tödliches Lawinenunglück in Zürs

Am Landesgericht Feldkirch musste sich am Mittwoch ein 38-jährige Tiroler verantworten. Der Ski- und Bergführer war mit zwei Niederländern Mitte Jänner in Zürs in einen Lawinenhang eingefahren. Einer der Gäste, beides Ärzte, wurde von einer Lawine verschüttet und verstarb. Todesursache: Vermutlich Genickbruch. Der zweite Gast sowie der Schiführer selbst hatten Glück, sie kamen mit dem Schrecken davon. Der Schiführer konnte den Verschütteten zwar offenbar nach fünf bis zehn Minuten frei schaufeln, dennoch kam für den 33-Jährigen jede Hilfe zu spät.

Komplizierter Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch wirft dem Beschuldigten grob fahrlässige Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit vor. Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre. Die Anklagebehörde stützt sich bei ihren Vorwürfen vor allem auf das Gutachten des Lawinenexperten, den Sachverständigen Andreas Pecl. Er spricht in seinem Gutachten von „sehr hohem Risiko“ und dass der Hang eigentlich ein „Tabu“ gewesen sein müsste. Der Angeklagte machte im Prozess weitere Angaben. Angaben, die der Sachverständige nun anhand von Plänen und Fotos neu beurteilen muss. „Das geht nicht in dreißig Sekunden“, so Pecl. Somit wurde der Prozess vertagt. Für Nichtlawinenexperten ist der Fall rund um Abrisskanten, Schneeauflagen und Ausrichtung des Geländes komplex und macht deutlich, wie schwierig die Beurteilung von Lawinen ist.

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