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Todesnacht: Hannes Arch hätte offenbar nicht starten dürfen

Hannes Arch hätte offenbar nicht zu seinem Nachtflug von der Elberfelder Hütte starten dürfen.
Hannes Arch hätte offenbar nicht zu seinem Nachtflug von der Elberfelder Hütte starten dürfen. ©APA; Montage: VOL.AT
Hannes Arch hatte in der Nacht seines tragischen Absturzes offenbar keine Starterlaubnis. Das geht aus einem Bescheid des Landes Kärnten hervor.
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In dem Bescheid wurde dem Star-Piloten zwar die Erlaubnis erteilt, die Elberfelder Hütte für Lebensmitteltransporte anzufliegen, berichtet die “Kleine Zeitung”. Jedoch heißt es in dem Dokument auch, dass die Flüge “tageszeitlich auf 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr beschränkt” seien. Arch startete allerdings erst gegen 21:15 Uhr. Hannes Arch war bei dem Nachtflug im Glocknergebiet am achten September tödlich verunglückt.

Verstoß gegen Naturschutzregeln

Albert Kreiner, Leiter der Abteilung 7 des Landes Kärnten, bestätigte gegenüber der Zeitung, dass es aus Naturschutzgründen verboten sei, im Nationalpark Hohe Tauern, indem die Elberfelder Hütte liegt, nach 16 Uhr zu fliegen. Dagegen habe Arch verstoßen. Der nächtliche Flug des Air-Race-Piloten sei aber kein Verstoß gegen die Luftverkehrsregeln gewesen.

Die zuständige Staatsanwaltschaft Klagenfurt äußert sich derweil zurückhaltend. “Wir haben mehrere Gutachten in Auftrag gegeben. Bis Ergebnisse vorliegen wird es aber noch dauern”, sagte Sprecherin Tina Frimmel-Hessel.

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(Red.)

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