“Wäre er zeitgerecht lege artis behandelt worden, wäre er noch am Leben”, so der Rechtsvertreter der Familie, Mirsad Musliu (Kanzlei Rast). Zwei Monate sollen vergangen sein, ehe der immer wieder auf seine Schmerzen hinweisende Häftling von der Justizanstalt in ein Wiener Krankenhaus gebracht und näher untersucht wurde.
Häftling hatte Hodenbruch erlitten – OP kurzfristig abgesagt
Im Spital wurde ein Hodenbruch festgestellt, für den 16. November 2016 wurde ein Operationstermin vereinbart. Dieser Termin wurde nach Angaben der Hinterbliebenen kurzfristig “abgeblasen” – angeblich aus Zeitgründen. Der 55-Jährige wurde wieder nach Hirtenberg überstellt.
Dort verschlechterte sich sein Zustand. Am 1. Dezember wurde er zur Behandlung des Hodenbruchs neuerlich in das Wiener Spital eingeliefert. Am darauf folgenden Tag musste er auf die Intensivstation verlegt werden. Trotz entsprechender notfallmedizinischer Maßnahmen kam es zu einem Leber- und Nierenversagen. Am 5. Dezember wurde zusätzlich eine Bauchspeicheldrüsenentzündung diagnostiziert. Am 6. Dezember trat infolge Multiorganversagens der Tod ein.
Tod in Haft: “Anstaltsarzt oder Spital trifft ein Verschulden”
“Ich gehe davon aus, dass entweder den Anstaltsarzt oder das Spital ein Verschulden trifft”, so der Rechtsvertreter der betroffenen Familie. Den Hinterbliebenen gehe es darum “zu erfahren, aus welchen Gründen es zum für sie unerwarteten Tod gekommen ist”, betonte Musliu am Mittwoch im Gespräch mit der APA.
Bei der Staatsanwaltschaft Wien sind Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung anhängig, bestätigte Behördensprecherin Nina Bussek. Diese richten sich derzeit gegen unbekannte Täter. Von der Justiz wurde ein Obduktionsgutachten in Auftrag gegeben, das noch nicht zugestellt wurde. Die Hinterbliebenen haben sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen.
Justizanstalt Hirtenberg verweist auf Ermittlungen
Sowohl das Justizministerium als auch die Justizanstalt Hirtenberg halten sich zu dem Fall unter Hinweis auf die anhängigen Ermittlungen vorerst bedeckt. “Was den Gesundheitszustand und die Behandlung des Häftlings betrifft, kann ich im Hinblick auf das laufende Verfahren keine Auskunft geben”, sagte der Sprecher der Justizanstalt, Major Herbert Pusterhofer, gegenüber der APA. “So ein Todesfall ist immer tragisch. In erster Linie gilt unser Mitgefühl den Hinterbliebenen”, betonte er.
(apa/red)
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