Er wurde zu einer Zahlung von 5.400 Euro – drei Viertel davon bedingt – verurteilt. Das Urteil des OLG ist rechtskräftig.Zudem muss er an Hofer einen “Entschädigungsbetrag” in Höhe von 1.500 Euro leisten. Mayr muss außerdem die beiden Einträge auf Facebook, in denen er Hofer sinngemäß als Nazi bezeichnet hatte, löschen und das Urteil dort veröffentlichen. Mayr hat mit seinen Postings nach Ansicht des Gerichts den Straftatbestand der üblen Nachrede verwirklicht, so der Richtersenat in seiner Urteilsbegründung. In erster Instanz hatte es noch einen Freispruch für Mayr gegeben.
(APA)
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