24. Oktober 2011 06:46; Akt.: 24.10.2011 06:47

Tipps: Mit Energieförderungen Geld sparen

V. l.: Dominikus Weber und Christian Vögel am VN-Telefon. V. l.: Dominikus Weber und Christian Vögel am VN-Telefon. - © VN/Gasser
Schwarzach – Zahlreichen Anruferinnen und Anrufern konnten bei der VN-Telefonaktion zum Thema „Energieförderungen“ die beiden Experten Christian Vögel und Dominikus Weber vom Amt der Vorarlberger Landesregierung wertvolle Tipps geben. Im Folgenden einige der am häufigsten gestellten Fragen und ihre Beantwortung.

Was ist der Unterschied zwischen der Wohnbauförderung und der Energieförderung?

Vögel: Die Wohnbauförderung fördert Wohnhaussanierungen und Neubauten. Diese Förderung ist abhängig von Sozialkriterien (Einkommen usw.). Bei der Energieförderung werden Holzheizungen, Wärmepumpen und Solaranlagen unabhängig vom Einkommen sowohl im Alt- als auch im Neubau gefördert.

 

Was sind die Voraussetzungen für die Förderung von Wärmepumpen im Altbau?

Weber: Gefördert werden Erdsonden-, Erdkollektor- und Grundwasserwärmepumpen. Voraussetzung ist, dass das Gebäude einen guten energetischen Standard aufweist. Ein guter energetischer Standard ist ab einem Heizwärmebedarf von 70 kWh/m2 und Jahr gegeben. Der Nachweis des Heizwärmebedarfs erfolgt durch einen Energieausweis.

 

Ist die Kombination mit einer Solar- oder Photovoltaikanlage für den Erhalt der Förderung verpflichtend?

Vögel: Im Neubau ist für die Förderung einer Wärmepumpe oder einer Holzheizung die Kombination mit einer Solar- oder Photovoltaikanlage verpflichtend. Im Altbau kann auf eine Solar- oder PV- Anlage verzichtet werden, wenn die Installation mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre oder sonstige Gründe dagegen sprechen (Denkmalschutz, ungünstige Dachausrichtung, dezentrale Wasserbereitung usw.)

 

Ist für Wärmepumpen eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich?

Vögel: Grundwasser, Erdsonden und Energiepfahlanlagen benötigen immer eine wasserrechtliche Bewilligung. Bei Erdkollektoranlagen wird im Einzelfall entschieden, ob eine Bewilligung erforderlich ist (z. B. im Einzugsgebiet von Quellen). Zuständige Behörde ist die jeweilige Bezirkshauptmannschaft.

 

Sind Einzelöfen förderbar?

Weber: Gefördert werden Zentralheizungsgeräte mit einem wassergeführten Wärmeverteilsystem sowie Kachelofen-Ganzhausheizungen. Einzelöfen, z.B. Schwedenöfen oder ähnliches, sind nicht förderbar.

 

Was ist eine Sanierungsberatung?

Weber: Eine Sanierungsberatung umfasst ein umfassendes Gesamtsanierungskonzept für ein Wohnhaus. Im Rahmen der Sanierungsberatung wird auch ein Energieausweis erstellt und umfassend über Förderungsmöglichkeiten informiert. Die Kosten für die Sanierungsberatung werden durch die Wohnbauförderung (Althaussanierung) gefördert. Die Förderung beträgt bei Eigenheimen bis zu 1200 Euro und bei Mehrwohnungshäusern bis zu 2400 Euro.

 

Gibt es vom Bund für private Wohnhäuser ebenfalls eine Förderung?

Vögel: Zusätzlich zu den Förderungen des Landes kann 2011 auch eine Förderung des Bundes in Anspruch genommen werden. Förderbar sind thermische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, Holzheizungen, Wärmepumpen und Solaranlagen. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.sanierungsscheck2011.at. Ergänzend werden auch von manchen Gemeinden Zuschüsse zu Heizsystemen gewährt.

 

Können Holzheizungen, Wärmepumpen und Solaranlagen in Gewerbebetrieben ebenfalls gefördert werden?

Weber: Ja. Allerdings erfolgt diese Förderung nicht durch das Land, sondern durch die Kommunalkredit KPC. Die KPC fördert auch Energiesparmaßnahmen (z.B. Wärmerückgewinnung). Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.umweltfoerderung.at.

 

Wenn eine Photovoltaikanlage im Rahmen des Klima- und Energiefonds gefördert wird, ist dann ebenfalls ein Antrag auf Anerkennung als Ökostrom­anlage erforderlich?

Vögel: Ja. Der Antrag auf Anerkennung als Ökostrom­anlage ist unabhängig von der Förderung immer erforderlich. Das gilt auch für Anlagen, die im Ökostromgesetz durch Einspeisetarife gefördert werden.

 

VN


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