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TIPP 4: Pflegeleistungen berücksichtigt

Im Erbrecht NEU sind Pflegeleistungen durch nahe Angehörige berücksichtigt. Die Vorarlberger Notare informieren kostenlos.

Die Neufassung des Erbrechtes gilt im Regelfall ab dem 1.1.2017. Insbesondere ist diese auf Sterbefälle, die sich nach dem 31.12.2016 ereignen, anzuwenden. Unter anderem nahm der Gesetzgeber Änderungen sowie Neuerungen in folgenden Bereichen vor:

  • Besserstellung des Ehegatten
  • Einführung eines gesetzlichen Pflegevermächtnisses
  • Form und Arten von Testamenten
  • Stundung des Pflichtteils

Geldanspruch für pflegende Angehörige
Pflegeleistungen durch nahe Angehörige sind durch die Reform erstmals im Erbrecht berücksichtigt: Die pflegende Person hat künftig einen Geldanspruch, vorausgesetzt sie hat den Verstorbenen in den letzten drei Jahren vor seinem Tod mindestens sechs Monate hindurch gepflegt. „Dieser Anspruch ist gesetzlich, das heißt, es ist keine entsprechende Anordnung im Testament des Verstorbenen notwendig. Ausschlaggebend für den Geldanspruch ist auch, dass die Pflege in einem ‚nicht bloß geringen Umfang’ erfolgte, das heißt in der Praxis durchschnittlich mehr als 20 Stunden pro Monat. Weitere Voraussetzung ist, dass die Pflege unentgeltlich erfolgte. Die Höhe des Geldanspruchs hängt dabei von der Art, der Dauer und dem Umfang der Pflegeleistungen ab“, informiert Notar Univ.-Doz. Dr. Manfred Umlauft.

Kostenlose Information und Grundbuchauszug
Im Rahmen einer Informationskampagne zum Thema „Erbrechtsnovelle 2015“ informieren die Vorarlberger Notare die Bevölkerung am Samstag, den 8. Oktober 2016 von 10 bis 12 Uhr am Sparkassenplatz in Feldkirch bei einem kostenlosen Beratungsgespräch. Interessenten erhalten darüber hinaus vor Ort kostenlos einen Grundbuchauszug sowie insbesondere auch Informationen zum Thema Immobilien. Weitere Informationen zum Thema Erbrechtsnovelle 2015, bzw. den Vorarlberger Notaren, unter www.notar.at. Eine erste Rechtsauskunft ist bei jedem Notar stets kostenlos erhältlich.

Notar Univ.-Doz. Dr. Manfred Umlauft „Künftig haben pflegende Angehörige unter gewissen Voraussetzungen einen Geldanspruch gegenüber dem Nachlass bzw. den Erben im Rahmen des Pflegevermächtnisses.“
Notar Univ.-Doz. Dr. Manfred Umlauft „Künftig haben pflegende Angehörige unter gewissen Voraussetzungen einen Geldanspruch gegenüber dem Nachlass bzw. den Erben im Rahmen des Pflegevermächtnisses.“
Notar Univ.-Doz. Dr. Manfred Umlauft 
„Künftig haben pflegende Angehörige unter gewissen Voraussetzungen einen Geldanspruch gegenüber dem Nachlass bzw. den Erben im Rahmen des Pflegevermächtnisses.“

Kostenlos informieren lassen
Vorarlberger Notare informieren kostenlos rund um die Erbrechtsnovelle 2015, z. B. über die Arten von letztwilligen Verfügungen, Formvorschriften, Pflegevermächtnis, Besserstellung des Ehegatten u.v.m. Zusätzlich: kostenloser Grundbuchauszug vor Ort.

Wann: Samstag, 8. Okt. 2016, 10-12 Uhr
Wo: Sparkassenplatz, Feldkirch

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