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TIPP 3: Vermögen in mehreren EU-Ländern

Welche Auswirkung hat die Mobilität von EU-Bürgern auf Verlassenschaftsverfahren? Die Vorarlberger Notare informieren kostenlos.

Aufenthaltsort ist entscheidend
Immer öfter haben EU-Bürger zum Zeitpunkt ihres Todes Vermögen in mehreren EU-Staaten. Ein Beispiel: Der Verstorbene war deutscher Staatsbürger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich. Er hinterlässt eine Wohnung auf Mallorca, Baugründe in Deutschland und ein Bankkonto in der Schweiz. Die EU-Erbrechtsverordnung, die seit gut einem Jahr in Kraft ist, regelt solche komplizierten Fälle nun maßgeblich. „Der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort ist im Regelfall entscheidend dafür, welches Erbrecht zur Anwendung kommt und welche Behörde für die Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens zuständig ist. In unserem Fall wären dies – insoweit der Verstorbene nicht letztwillig sein Heimatrecht gewählt hat – das österreichische Erbrecht. Zudem wäre ein österreichisches Gericht zur Durchführung der Verlassenschaftsabhandlung zuständig – und zwar auch für das Vermögen außerhalb Österreichs. Der Vorteil: Das zuständige Gericht kann nun im Regelfall das eigene, vertraute Recht anstatt dem fremden anwenden. Außerdem verhindert die EU-Erbrechtsverordnung, dass es mehrere, teilweise parallel laufende Nachlassverfahren und unterschiedlich anwendbares Erbrecht gibt“, informiert Notar Dr. Johannes Egel.

Kostenlose Information und Grundbuchauszug
Im Rahmen einer Informationskampagne zum Thema „Erbrechtsnovelle 2015“ informieren die Vorarlberger Notare die Bevölkerung am Samstag, den 8. Oktober 2016 von 10 bis 12 Uhr am Sparkassenplatz in Feldkirch bei einem kostenlosen Beratungsgespräch. Interessenten erhalten darüber hinaus vor Ort kostenlos einen Grundbuchauszug sowie insbesondere auch Informationen zum Thema Immobilien. Weitere Informationen zum Thema Erbrechtsnovelle 2015, bzw. den Vorarlberger Notaren, unter www.notar.at. Eine erste Rechtsauskunft ist bei jedem Notar stets kostenlos erhältlich.

Tipp 3 Dr. Johannes Egel
Tipp 3 Dr. Johannes Egel
Notar Dr. Johannes Egel
„Die EU-Erbrechtsverordnung verhindert, dass es mehrere oder teilweise parallel laufende Nachlassverfahren und unterschiedlich anwendbares Erbrecht gibt.“

Kostenlos informieren lassen
Vorarlberger Notare informieren kostenlos rund um die Erbrechtsnovelle 2015, z. B. über die Arten von letztwilligen Verfügungen, Formvorschriften, Pflegevermächtnis, Besserstellung des Ehegatten u.v.m. Zusätzlich: kostenloser Grundbuchauszug vor Ort.

Wann: Samstag, 8. Okt. 2016, 10-12 Uhr
Wo: Sparkassenplatz, Feldkirch

 

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