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TIPP 2: Erbrecht: Stellung des Ehegatten

Wie ist die Stellung von Ehegatten und Seitenverwandten? Die Vorarlberger Notare informieren kostenlos.

Die Neufassung des Erbrechtes gilt im Regelfall ab dem 1.1.2017. Insbesondere ist diese auf Sterbefälle, die sich nach dem 31.12.2016 ereignen, anzuwenden. Unter anderem nahm der Gesetzgeber Änderungen sowie Neuerungen in folgenden Bereichen vor:

  • Besserstellung des Ehegatten
  • Einführung eines gesetzlichen Pflegevermächtnisses
  • Form und Arten von Testamenten
  • Stundung des Pflichtteils

Gesetzliche Erbfolge
Im Rahmen der Erbrechtreform wurde die Stellung des Ehegatten gegenüber Seitenverwandten – wie Geschwistern, Nichten und Neffen – des Verstorbenen erheblich verbessert. Der eingetragene Partner ist dabei erbrechtlich dem Ehegatten gleichgestellt. „Hat der Verstorbene kein Testament hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das heißt in der Praxis, dass der Ehegatte bzw. eingetragene Partner wie bisher neben Nachkommen des Verstorbenen zu 1/3 und – wenn es keine Nachkommen gibt – neben Eltern des Verstorbenen zu 2/3 gesetzlicher Erbe ist. Kann oder will ein Elternteil nicht erben, so erhält der Ehegatte bzw. eingetragene Partner auch dessen gesetzlichen Erbteil. In allen anderen Fällen schließt er Seitenverwandte – so insbesondere Geschwister, Neffen und Nichten – aus und ist alleiniger Erbe. Zudem wurde der Pflichtteilsanspruch der Eltern eines kinderlosen Verstorbenen abgeschafft“, informiert Notar Dr. Richard Forster.

Kostenlose Information und Grundbuchauszug
Im Rahmen einer Informationskampagne zum Thema „Erbrechtsnovelle 2015“ informieren die Vorarlberger Notare die Bevölkerung am Samstag, den 8. Oktober 2016 von 10 bis 12 Uhr am Sparkassenplatz in Feldkirch bei einem kostenlosen Beratungsgespräch. Interessenten erhalten darüber hinaus vor Ort kostenlos einen Grundbuchauszug sowie insbesondere auch Informationen zum Thema Immobilien. Weitere Informationen zum Thema Erbrechtsnovelle 2015, bzw. den Vorarlberger Notaren, unter www.notar.at. Eine erste Rechtsauskunft ist bei jedem Notar stets kostenlos erhältlich.

Notar Dr. Richard Forster „Die Stellung des Ehegatten bzw. eingetragenen Partners gegenüber Seitenverwandten ist durch die Erbrechtsreform verbessert.“
Notar Dr. Richard Forster „Die Stellung des Ehegatten bzw. eingetragenen Partners gegenüber Seitenverwandten ist durch die Erbrechtsreform verbessert.“
Notar Dr. Richard Forster
„Die Stellung des Ehegatten bzw. eingetragenen Partners gegenüber Seitenverwandten ist durch die Erbrechtsreform verbessert.“

Kostenlos informieren lassen
Vorarlberger Notare informieren kostenlos rund um die Erbrechtsnovelle 2015, z. B. über die Arten von letztwilligen Verfügungen, Formvorschriften, Pflegevermächtnis, Besserstellung des Ehegatten u.v.m. Zusätzlich: kostenloser Grundbuchauszug vor Ort.

Wann: Samstag, 8. Okt. 2016, 10-12 Uhr
Wo: Sparkassenplatz, Feldkirch

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