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TIPP 1: Form des Testamentes

Welche Vorschriften sind für die Gültigkeit von Testamenten zu beachten? Die Vorarlberger Notare informieren kostenlos.

Die Neufassung des Erbrechtes gilt im Regelfall ab dem 1.1.2017. Insbesondere ist diese auf Sterbefälle, die sich nach dem 31.12.2016 ereignen, anzuwenden. Unter anderem nahm der Gesetzgeber Änderungen sowie Neuerungen in folgenden Bereichen vor:

  • Besserstellung des Ehegatten
  • Einführung eines gesetzlichen Pflegevermächtnisses
  • Form und Arten von Testamenten
  • Stundung des Pflichtteils

Fälschungssichere Testamente
Die verschiedenen Arten letztwilliger Verfügungen bleiben von der Erbrechtsnovelle im Wesentlichen unberührt. Neu geregelt hat der Gesetzgeber hingegen teilweise die Vorschriften, die für die Form des Testamentes gelten. Das Ziel: Insbesondere fremdhändige Testamente sollen fälschungssicherer werden. Die Missachtung der Formvorschriften führt –wie bisher schon – zur Ungültigkeit des Testaments. „Ein Testament kann vom Verstorbenen selbst oder von einer anderen Person bzw. auf dem Computer geschrieben sein. Man unterscheidet also zwischen fremdhändigem oder eigenhändigem Testament. Beide Testamente müssen vom Verstorbenen unterschrieben sein, das fremdhändige in Gegenwart dreier gleichzeitig anwesender Zeugen. Ebenfalls muss der Verstorbene handschriftlich einfügen, dass das Testament seinen letzten Willen enthält. Gleichzeitig muss auch die Identität der Zeugen klar ersichtlich sein. Sie müssen das Testament eigenhändig unterschreiben und dabei auf ihre Zeugeneigenschaft hinweisen“, erklärt Notariatskandidatin Mag. Stefanie Franzer.

Kostenlose Information und Grundbuchauszug
Im Rahmen einer Informationskampagne zum Thema „Erbrechtsnovelle 2015“ informieren die Vorarlberger Notare die Bevölkerung am Samstag, den 8. Oktober 2016 von 10 bis 12 Uhr am Sparkassenplatz in Feldkirch bei einem kostenlosen Beratungsgespräch. Interessenten erhalten darüber hinaus vor Ort kostenlos einen Grundbuchauszug sowie insbesondere auch Informationen zum Thema Immobilien. Weitere Informationen zum Thema Erbrechtsnovelle 2015, bzw. den Vorarlberger Notaren, unter www.notar.at. Eine erste Rechtsauskunft ist bei jedem Notar stets kostenlos erhältlich.

Tipp 1Mag. Stefanie Franer
Tipp 1Mag. Stefanie Franer
Notariatskandidatin Mag. Stefanie Franer
„Die Formvorschriften der Erbrechtsreform machen insbesondere fremdhändigeTestamente fälschungssicherer.“

Kostenlos informieren lassen
Vorarlberger Notare informieren kostenlos rund um die Erbrechtsnovelle 2015, z. B. über die Arten von letztwilligen Verfügungen, Formvorschriften, Pflegevermächtnis, Besserstellung des Ehegatten u.v.m. Zusätzlich: kostenloser Grundbuchauszug vor Ort.

Wann: Samstag, 8. Okt. 2016, 10-12 Uhr
Wo: Sparkassenplatz, Feldkirch

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