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Tierschützer-Prozess: Angeklagte bekannten sich nicht schuldig

Alle Angeklagten haben sich am ersten Verhandlungstag nicht schuldig bekannt.
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Die meisten erklärten auf Frage der Richterin, auch aussagen zu wollen. Der Prozess, der zum Auftakt am Dienstag um 15.00 Uhr nach den Ausführungen der fünf Verteidiger endete, wird am Donnerstag fortgesetzt.

Mit dem Hinweis auf die Argumente seines Vorredners erklärte Josef Philipp Bischof, Anwalt von zwei Beschuldigten, sich kurz fassen zu wollen. “Die Vorwürfe sind von der strafrechtlichen Relevanz her lächerlich.” Ungeklärte Straftaten würden “in einen Topf geschmissen” und mit dem “ärgerlichen” Konstrukt einer “Doppelstrategie” vom Staatsanwalt legale Kampagnen mit einer kriminellen Organisation verknüpft.

So habe Staatsanwalt Wolfgang Handler etwa eine Brandstiftung vor 20 Jahren in England angeführt. Damals hätten die meisten Angeklagten noch hier im Land die Schulbank gedrückt. Bischof verwies darauf, dass seinen Mandanten seitens der Anklage die Rolle der “mutmaßlichen EDV-Experten” zukomme.

Alexia Stuefer verteidigt in dem – zunächst bis 17. Juni anberaumten – Verfahren drei Angeklagte. Sie schloss sich den Ausführungen ihrer Kollegen vollinhaltlich an. Etwa bei der angeführten “Eier-Kampagne” vermisste die Anwältin einen strafrechtlichen Bezug und die klare Trennung zu normalen, verfassungsrechtlich geschützten Aktivitäten. Die Zahl von 890 Demonstrationen werde genannt: “Das ist nicht strafbar.” Stuefer betonte, dass beim “großen Lauschangriff” auf einen ihrer Mandanten keinerlei “konspirativen” Gespräche abgehört worden. Beim § 278 a habe der Gesetzgeber wohl Organisationen wie die Mafia oder auch Hooligans im Auge, nicht aber NGO’s.

Rechtsanwalt Michael Dohr fragte sich im Lauf der Vorbereitung, wie man eigentlich Mitglied einer kriminellen Organisation werde und wo der Beitrag seines Mandanten liege. Dieser – laut Staatsanwalt an strategischen Planungen beteiligt – habe lediglich ganz wenige Male Telefonate mit zwei anderen Beschuldigten geführt, von Zusammenarbeit könne keine Rede sein. Der Anwalt zeigte sich “dankbar” für die jahrelangen Ermittlungen, die nämlich nur Entlastendes erbracht hätten. Sein Mandant sei auch kein “Mittelsmann”.

Verteidiger Harald Karl verwies auf die kurze Vorbereitungszeit für seinen erst Anfang Februar angeklagten Mandanten. Dass diesem u.a. vorgeworfen werde, “gute Kontakte” zum Erstangeklagten zu unterhalten, löste Heiterkeit im Saal aus – er ist dessen Bruder.

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