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Tierquälerei-Verurteilung wurde nun aufgehoben

Angeklagter Landwirt bestreitet Vorwurf der Tierquälerei.
Angeklagter Landwirt bestreitet Vorwurf der Tierquälerei. ©Archiv/ Themenbild
Feldkirch. Landwirt soll Kuh erschlagen haben. Landesgericht ortet Begründungsmängel und ordnete eine neue Verhandlung am Bezirksgericht an.
“1440 Euro Strafe für Tierquäler angemessen
Kuh brutal abgeschlachtet: Geldstrafe

Wegen Tierquälerei wurde ein Landwirt im Vorjahr am Bezirksgericht Bregenz zu einer Geldstrafe von 1440 Euro verurteilt – 240 Tagessätze zu je sechs Euro. Nach Ansicht des Erstgerichts hat er eine kranke Kuh mit einem Pickel oder einem Spitzhammer brutal erschlagen. Damit habe er dem Tier unnötige Qualen zugefügt.

Im Berufungsverfahren hat jetzt das Landesgericht Feldkirch das Urteil aufgehoben. Das Berufungsgericht hat eine neue Verhandlung am Bezirksgericht angeordnet. Das bestätigte gestern auf Anfrage Landesgerichtssprecher Norbert Stütler. Der Berufung des Angeklagten wurde zum einen wegen Begründungsmängeln im erstinstanzlichen Urteil stattgegeben. Demnach hat das Bezirksgericht keine ausreichenden Feststellungen dazu getroffen, ob der Angeklagte tatsächlich das kranke Tier von keinem Tierarzt behandeln lassen hat. Zudem soll das vom Angeklagten beantragte veterinärmedizinische Gutachten nicht eingeholt worden sein.

Stirnbein zertrümmert

Der angeklagte Landwirt bestreitet den Vorwurf der Tierquälerei. Er behauptet, er habe die kranke Kuh mit einem Bolzenschussapparat erlöst. Das Tier sei dadurch sofort betäubt worden. Das Bezirksgericht ging aber von keinen Bolzenschüssen aus. Denn das Stirnbein sei zertrümmert worden. Die Kuh habe dadurch ein massives Schädelhirntrauma erlitten und sei daran qualvoll verendet.

Gestern wurde der von Florin Reiterer verteidigte Angeklagte in zweiter Instanz aus formalen Gründen wegen Anklageüberschreitung vom Vorwurf der Verleumdung freigesprochen. Zur Begründung führte das Landesgericht in der Berufungsverhandlung an, die Anklägerin habe die Ausdehnung der Anklage nicht in der Hauptverhandlung vorgenommen, sondern erst nachträglich.

In erster Instanz war der 53-Jährige wegen Verleumdung zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt worden – 100 Tagessätze zu je vier Euro. Demnach soll er einen Polizisten zu Unrecht beschuldigt haben, der Beamte habe versucht, ihm ein Geständnis abzunötigen. Der Angeklagte hatte behauptet, der Polizist habe ihm damit gedroht, ihn zu Boden zu schlagen, wenn er nicht zugebe, die Kuh erschlagen zu haben.

Ein anderer Tierquälerei-Prozess wird Mitte Mai am Bezirksgericht Bregenz fortgesetzt werden. Ein Landwirt soll seine beim Gebären schwer verletzte Kuh tagelang unbehandelt und nach fünf Tagen von einem dazu nicht berechtigten Jäger unerlaubt erschießen lassen haben.

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