Der geständige Angeklagte hat Ende Mai in Hohenems auf einem Geschäftsparkplatz den Hund seiner Lebensgefährtin zumindest eine halbe Stunde lang im heißen Auto unter der prallen Sonne eingesperrt. Zudem hat er einen einschreitenden Helfer mit dem Pkw im Schritttempo angefahren und dabei leicht verletzt.
Dafür wurde der mit fünf Vorstrafen belastete und netto 2000 Euro verdienende Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 3600 Euro (240 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Angeklagte und die Staatsanwältin nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Der Schuldspruch erfolgte wegen Tierquälerei, Nötigung und darüber hinaus Körperverletzung. Die mögliche Höchststrafe betrug zwei Jahre Gefängnis. Die verhängte Geldstrafe entspricht umgerechnet vier Monaten Haft.
Der Angeklagte habe den Golden-Retriever-Mischling unnötigen Qualen ausgesetzt, sagte Richterin Claudia Hagen in ihrer Urteilsbegründung. Er hatte das Beifahrerfenster im geparkten Auto nur einen Fingerbreit offengelassen. Geschäftskunden nahmen den Hund im überhitzten Auto wahr und ließen den Fahrzeughalter im Geschäft ausrufen. Manche Zeugen gaben an, das Tier habe sich 40 bis 50 Minuten lang im Fahrzeug befunden.
Ein einschreitender Helfer stellte sich vor das Auto, um das Wegfahren des Angeklagten zu verhindern. Der 45-jährige Unterländer fuhr dennoch langsam los und wollte so den Mann zum Ausweichen zwingen. Der Pkw erfasste mit der Stoßstange den Helfer, der sich ein Hämatom am Unterschenkel zuzog.
Einschlägige Vorstrafen
Verteidiger Stephan Wirth riet seinem Mandanten zu einem strafmildernden Geständnis. Denn der Angeklagte war mit insgesamt vier einschlägigen Vorstrafen wegen Körperverletzung belastet.
Seiner Lebensgefährtin wurde als am Vorfall mitbeteiligter Hundebesitzerin im Tierquälerei-Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft eine Diversion gewährt.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
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