Anklagen, verurteilen, einsperren – leider lassen viele Menschen der Justiz keine andere Wahl. Haft ist eine der teuersten Sanktionen, doch Freiheitsentzug ist das letzte Mittel, mit dem versucht wird, Gesetzesbrecher auf den rechten Weg zu bringen. Vor allem bei Ausländern reut viele das Geld: Die soll man heimschicken, die sollen dort ihre Strafe verbßüßen“, wird oft gefordert. Prinzipiell muss sich der „strafende“ Staat um den Vollzug kümmern. Doch unter bestimmten Voraussetzungen können Delinquenten auch heim geschickt werden.
Wenig Spielraum
„Hat ein Verurteilter die Hälfte der Strafzeit, mindestens aber drei Monate, verbüßt, kann vom weiteren Vollzug der Strafe vorläufig abgesehen werden“, heißt es im Gesetz. Allerdings muss der Betreffende zustimmen und er muss das Land auch tatsächlich unverzüglich verlassen. Eine andere Möglichkeit ist, dass ein Insasse von selbst beantragt, dass er „zuhause“ seine Strafe absitzen kann. Stammen Verbrecher aus Kriegsgebieten, wo sie nachweislich um ihr Leben fürchten müssen, wird die Sache allerdings auf Grund internationaler Schutzbestimmungen noch komplizierter.
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