Das Verfahren wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) nach Salzburg delegiert, bestätigte OGH-Sprecher Vizepräsident Ronald Rohrer einen Bericht der “Neue Vorarlberger Tageszeitung” (Freitag-Ausgabe).
Die suspendierte Richterin des Landesgerichts Feldkirch soll von Testamentsmanipulationen am Bezirksgericht Dornbirn gewusst haben und Mitarbeiter, die diese Fälschungen unternahmen, angewiesen haben, auch zu ihren Gunsten in einer Verlassenschaftssache Fälschungen zu tätigen. Angehörige der Frau sollen so Vermögenswerte in Höhe von rund einer Million Euro geerbt haben. Die Richterin dementiert die Vorwürfe.
Mit Prozess in Salzburg soll Anschein von Befangenheit vermieden werden
Mit der Verlegung des Verfahrens nach Salzburg entschied sich der OGH, den Prozess aus dem Gerichtssprengel Tirol-Vorarlberg auszulagern, “um jeden Anschein von Befangenheit zu vermeiden”, betonte Rohrer. Salzburg sei zudem wegen der Anfahrt sowohl für Zeugen als auch für Anklage und Verteidigung zweckmäßig erschienen, erklärte Rohrer. Die Staatsanwaltschaft Steyr, an die der Fall der Richterin wegen Befangenheit übergeben worden war, hatte sich bei der Anklageerhebung im April 2011 dafür ausgesprochen, den Prozess nach Innsbruck zu verlegen.
Die Richterin wird wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und wegen der Fälschung besonders geschützter Urkunden unter Ausnützung einer Amtsstellung belangt werden. Auf Amtsmissbrauch stehen ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Ebenfalls wegen Amtsmissbrauchs in diesem Fall sind außerdem zwei Rechtspfleger, ein pensionierter Rechtspfleger und ein Justizbediensteter als Beteiligte angeklagt. Sie gelten als auch in weitere am Landesgericht Feldkirch anhängige Verlassenschaftsmanipulationen involviert. Eine Anklage der Staatsanwaltschaft Feldkirch in den rund 20 Fällen wird für Mitte Juni erwartet. (APA)
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