AA

Testamentsfälscherprozess: Keine Überraschungen bei der Urteilsverkündung erwartet

Für Freitag, 14 Uhr, hat Richterin Rott das Urteil im Testamentsfälscherprozess angekündigt.
Für Freitag, 14 Uhr, hat Richterin Rott das Urteil im Testamentsfälscherprozess angekündigt. ©VOL.AT/Schwendinger
Dornbirn, Feldkirch, Salzburg - Die Beweisaufnahme ist beendet, die Schlussplädoyers sind gehalten. Das Gericht berät nun hinter verschlossenen Türen. Am Freitagnachmittag werden die Urteile verkündet. Überraschungen wird es aber wohl kaum geben.
Anwalt Doshi im Interview
Der achte Verhandlungstag
Liveticker in der Nachlese
Chronologie zur Testamentsaffäre
Alles zur Testamentsaffäre

Der Testamentsfälscherprozess am Landesgericht Salzburg steht kurz vor dem Abschluss. Im zweiten Rechtsgang ging es um zehn Fakten des erstinstanzlichen Urteils aus dem Jahr 2012, die vom Obersten Gerichtshof (OGH) wegen Feststellungsmängel aufgehoben wurden. Fünf der damals insgesamt zehn Angeklagten mussten deshalb noch einmal vor einem Schöffensenat Platz nehmen.

Doshi: “Schuldsprüche werden bestätigt”

An Überraschungen bei der Urteilsverkündung glaubt aber mittlerweile niemand mehr. “Wenn es Schuldsprüche gibt, werden die Strafen vom ersten Verfahrensgang wohl bestätigt werden. Grund ist, dass Zeugen und Angeklagte bei ihren bisherigen Aussagen blieben”, meint etwa Sanjay Doshi, der Anwalt der Privatbeteiligten, im VOL.AT-Interview. Auch Staatsanwalt Manfred Bolter teilt diese Meinung. In seinem Schlussplädoyer am Mittwoch meinte er: “Der OGH hat mit der teilbedingten Haftstrafe von drei Jahren für Clemens M. eine Richtschnur vorgegeben. Daran sollte sich das Gericht orientieren.”

Richtungsweisendes Urteil bei Clemens M.

Der Oberste Gerichtshof hat bei M. das Urteil der ersten Verhandlung bestätigt. Wenn das die Richtung ist, in die das Gericht geht, dann gäbe es für den geständigen Hauptbeschuldigten Jürgen H. wieder eine Haftstrafe von sieben Jahren unbedingt. Sein Freund Peter H. müsste insgesamt 5 Jahre ins Gefängnis. Auch Kurt T., der vor Gericht immer wieder seine Unschuld beteuert hat, müsste insgesamt mit drei Jahren teilbedingt rechnen. Der pensionierte Gerichtsbedienstete Walter M. wurde in der ersten Verhandlung zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt.

Schuld- oder Freispruch für Kornelia Ratz

Das meisterwartete Urteil wird aber die suspendierte Richterin Kornelia Ratz treffen. Bei ihr muss das Gericht entscheiden, ob sie mit einem gefälschten Testament dafür gesorgt hat, dass ihre Mutter und ihre Tante als Erben eingesetzt wurden. Im ersten Rechtsgang war die Antwort des Gerichts ein Schuldspruch mit einer teilbedingten Haftstrafe von zweieinhalb Jahren.

Der 8. Verhandlungstag im Liveticker

[liveticker name=”testamentsprozess-8-verhandlungstag”]

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Testaments-Affäre
  • Testamentsfälscherprozess: Keine Überraschungen bei der Urteilsverkündung erwartet