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Testamentsfälscher-Prozess: Volle Berufung gegen sechs Urteile

ie Urteile gegen Richterin Ratz und ihre Mitangeklagten waren den Anklägern zu niedrig.
ie Urteile gegen Richterin Ratz und ihre Mitangeklagten waren den Anklägern zu niedrig. ©VOL.AT/Hartinger
'Dornbirn - Mit der Testamentsaffäre beim Vorarlberger Bezirksgericht Dornbirn wird sich demnächst der Oberste Gerichtshof beschäftigen müssen.
Urteile sind gesprochen

Die Staatsanwaltschaft hat gegen alle sechs Schuldsprüche im “Testamentsfälscher-Prozess” von vergangenem Dienstag Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung angemeldet. Volle Berufung haben auch die Verteidiger von fünf der sechs Angeklagten angekündigt. Das teilte der Präsident des Landesgerichts Salzburg, Hans Rathgeb, heute, Montag, am Abend der APA mit.

Der Salzburger Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Andreas Posch hatte in der Vorwoche fünf ehemalige Vorarlberger Justizbedienstete und einen privaten Freund des Hauptbeschuldigten Jürgen H. (48) vorwiegend wegen Amtsmissbrauchs und Beitrags zum Amtsmissbrauch zu Haftstrafen von zwei Jahren bedingt bis zu sieben Jahren unbedingt verurteilt. Die Anmeldefrist für die Einbringung von Rechtsmitteln ist vergangenen Freitag abgelaufen. Heute lagen dem Gericht alle Entscheidungen der Prozessbeteiligten vor.

Schuldsprüche noch nicht rechtskräftig

Jürgen H., suspendierter Geschäftsstellenleiter des BG Dornbirn, muss laut Schöffensenat sieben Jahre ins Gefängnis. Er nahm das Urteil an. Da aber die Staatsanwalt dagegen ebenfalls volle Berufung angemeldet hat, ist dieser Schuldspruch nicht rechtskräftig. H. war mit einer Strafdrohung bis zu 15 Jahren konfrontiert, die anderen fünf Angeklagten mit bis zu zehn Jahren Haft.

Das Gericht hatte alle zehn Angeklagten in dem Strafverfahren verurteilt. Schon im Laufe des Prozesses waren vier geständige Angehörige von Jürgen H. schuldig gesprochen worden. Sie erhielten Haftstrafen zwischen sechs Monaten bedingt und zwei Jahren teilbedingt. Drei Urteile sind rechtskräftig. Ein Privatbeteiligter hatte gegen einen Schuldspruch Berufung angemeldet.

16 Testamente manipuliert

Laut Staatsanwaltschaft wurden am Bezirksgericht Dornbirn von 2001 bis 2008 in 18 Verlassenschaftsverfahren 16 Testamente und zwei Schenkungsverträge manipuliert. Die Täter sollen sich in unterschiedlichen Funktionen an den Fälschungen beteiligt haben. Sie wollten offenbar sich und Angehörige unrechtmäßig bereichern. Mehr als 80 Erben wurden geprellt, der inkriminierte Schaden beläuft sich auf zehn Millionen Euro.

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