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Testamentsfälscher-Prozess: Bischof Kräutler als Scheinerbe eingesetzt

Peter H. (links, mit seinem Anwalt Peter Cardona) zeigte sich am Dienstag zum Fall "Walter Z." reumütig geständig.
Peter H. (links, mit seinem Anwalt Peter Cardona) zeigte sich am Dienstag zum Fall "Walter Z." reumütig geständig. ©VOL.AT/ Hofmeister
Salzburg, Dornbirn - Am 11. Verhandlungstag im Prozess um Testamentsfälschungen beim Bezirksgericht Dornbirn ist heute, Dienstag, am Landesgericht Salzburg ein besonders dreister Fall einer Manipulation beleuchtet worden.
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Um die Glaubwürdigkeit der illegalen Verlassenschaft zu bekräftigen, ließen die Fälscher 20 Prozent des rund 100.000 Euro hohen Vermögens eines Verstorbenen an den aus Vorarlberg stammenden Bischof Erwin Kräutler für seine missionarische Tätigkeit in Brasilien zukommen, weitere zehn Prozent ging an die Caritas der Diözese Feldkirch.

Fall Zaborowsky: Mutmaßlicher Mittäter 2008 verstorben

Für den Fälschungsfall Zaborowsky macht die Staatsanwaltschaft Feldkirch den Hauptbeschuldigten Jürgen H. (48) und dessen gleichaltrigen Freund Peter H. verantwortlich. Ein weiterer mutmaßlicher Mittäter, ein Rechtsanwalt aus Vorarlberg, ist im Jahr 2008 gestorben. Das hinterlassene Vermögen erschien deshalb für eine Fälschung geeignet, weil der im Jahr 2002 im Alter von 53 Jahren verstorbene Taxifahrer Zaborowsky kinderlos war und auch keine letztwillige Verfügung hinterlassen hatte.

Die beiden geständigen Angeklagten reisten im April 2003 nach Brasilien und ließen für die Fälschung in Salvador Gummistempel anfertigen. Sie besorgten sich laut Staatsanwalt Manfred Bolter frankierte Briefkuverts und ließen die aufgeklebten Marken auf einem Postamt entwerten. Wieder in Österreich, steckte Jürgen H. das gefälschte Testament zusammen mit einem gefälschten Begleitschreiben in dem aus Brasilien mitgebrachten Briefumschlag, der Rechtsanwalt soll es dann im Juni 2003 in den Briefkasten des Bischöflichen Ordinariats in Feldkirch geworfen haben.

Damalige Freundin von Peter H. als “Scheinerbin” eingesetzt

60 Prozent des Nachlasses von Zaborowsky teilten die Fälscher der damaligen Freundin von Peter H. zu. Die Philippinin hatte offenbar keine Ahnung, dass sie als “Scheinerbin” eingesetzt wurde, sie hielt das Testament für echt. Peter H. klinkte sich mit einer Spezialvollmacht als ihr Vertreter in das Verlassenschaftsverfahren ein. Auch die Caritas und der Bischof wussten nicht, dass es sich um eine Fälschung gehandelt hatte.

Das Ordinariat in Feldkirch leitete das Testament an das Bezirksgericht Dornbirn weiter – so nahm die Verlassenschaft seinen Lauf, die Echtheit der Urkunde stand damals nicht zur Debatte. Die Fälscher ließen darin noch jeweils fünf Prozent des Vermögens von Zaborowsky zur Untermauerung der Echtheit des Testamentes an zwei Pfarren in Vorarlberg zukommen.

In den Jahren 2007 und 2008 erhielt die Freundin von Peter H., von der er sich mittlerweile getrennt hatte, insgesamt 45.315 Euro ausbezahlt, 3.500 Euro erhielt Peter H., 12.000 Euro händigte die Frau an Jürgen H. aus. Dieser sagte, er habe das Geld an den mittlerweile verstorbenen Rechtsanwalt weitergeleitet.

Peter H. reumütig geständig – Jürgen H. schweigt

Peter H. zeigte sich zu dem Fall heute reumütig geständig. Er wolle sich dafür entschuldigen, auch bei seiner Ex-Freundin, sagte er. Jürgen H. machte dazu keine Angaben. Er könne aus gesundheitlichen Gründen derzeit nicht aussagen, hatte er am Montag dem Schöffensenat mitgeteilt. Der Hauptbeschuldigte hat aber bereits ein Geständnis abgelegt. Ob das illegal verteilte Vermögen von Zaborowsky nun dem Staat zukommt oder ob noch erbberechtigte Verwandte da sind, ist noch unklar.

(APA)

(VPI)

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