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Testamentsfälscher-Prozess: Anklagebehörde berief gegen sechs Urteile

Die Urteile gegen Richterin Ratz und ihre Mitangeklagten waren den Anklägern zu niedrig.
Die Urteile gegen Richterin Ratz und ihre Mitangeklagten waren den Anklägern zu niedrig. ©VOL.AT/Klaus Hartinger
Die Staatsanwaltschaft hat gegen alle sechs Schuldsprüche im "Testamentsfälscher-Prozess" von vergangenem Dienstag berufen.
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Die Urteile sind gesprochen

Das erklärte der Präsident des Salzburger Landesgerichtes, Hans Rathgeb, am Freitag auf Anfrage der APA. Das Strafverfahren geht in die zweite Instanz.

Ankläger wollen höhere Strafen

Das Strafmaß des Salzburger Schöffensenates unter Vorsitz von Richter Andreas Posch für die fünf ehemaligen Vorarlberger Justizbediensteten und den Freund des Hauptbeschuldigten Jürgen H. war der Anklagebehörde offenbar zu niedrig.

Das Gericht hatte alle zehn Angeklagten wegen Amtsmissbrauch und Beitrag zum Amtsmissbrauch verurteilt. Schon im Laufe des Prozesses waren vier geständige Angehörige von Jürgen H. schuldig gesprochen worden. Sie erhielten Haftstrafen zwischen sechs Monaten bedingt und zwei Jahren teilbedingt. Drei Urteile sind rechtskräftig. Ein Privatbeteiligter hatte gegen einen Schuldspruch Berufung angemeldet.

Das Strafmaß für die sechs Angeklagten, die am Dienstag verurteilt wurden, reicht von zwei Jahre bedingte bis zu sieben Jahre Haft. Jürgen H., suspendierter Geschäftsstellenleiter des BG Dornbirn, muss laut Schöffensenat sieben Jahre ins Gefängnis. Er nahm das Urteil an.

Verteidiger reichen Nichtigkeitsbeschwerde ein

Die Verteidiger des entlassenen Gerichtsbediensteten Kurt T. (49) und von Peter H. (48) – er ist ein Freund des Hauptbeschuldigten – meldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Anwälte des suspendierten Rechtspflegers Clemens M. (53) und des pensionierten Rechtspflegers Walter M. (73) brachten bisher noch keine Rechtsmittel ein. Die Anmeldefrist endet heute, Freitag. Der Rechtsvertreter der 49-jährigen Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch hatte bereits am Dienstag Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung angemeldet.

Laut Staatsanwaltschaft wurden am Vorarlberger Bezirksgericht Dornbirn von 2001 bis 2008 in 18 Verlassenschaftsverfahren 16 Testamente und zwei Schenkungsverträge manipuliert. Die Täter sollen sich in unterschiedlichen Funktionen an den Fälschungen beteiligt haben. Sie wollten offenbar sich und Angehörige unrechtmäßig bereichern. Mehr als 80 Erben wurden geprellt, der inkriminierte Schaden beläuft sich auf zehn Millionen Euro.

(APA)

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