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Testamentsaffäre: Verurteilte Richterin wird bedingt entlassen

Die ehemalige Richterin Kornelia Flatz wird bedingt aus der Haft entlassen.
Die ehemalige Richterin Kornelia Flatz wird bedingt aus der Haft entlassen. ©VN/Steurer
Die wegen der Testamentsaffäre verurteilte ehemalige Richterin Kornelia Ratz soll im Dezember bedingt entlassen werden. Das berichtet der "ORF Vorarlberg". Sie verbüßte seit dem Sommer eine Freiheitsstrafe mit Fußfessel.

Die ehemalige Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch war zu 32 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden, zehn davon unbedingt. Laut Auskunft des Landesgerichts soll sie nun am 14. Dezember 2016 bedingt entlassen werden.

Zweieinhalb Monate in Haft

Gegenüber dem “ORF Vorarlberg” bestätigte Gerichtssprecher Norbert Süttler die Entlassung. Ratz musste etwa sechseinhalb Monate eine Fußfessel tragen. Nun habe die Juristin einen Antrag auf bedingte Entlassung gestellt, dem das Vollzugsgericht Feldkirch nun statt gab.

Auftrag zu Testament-Fälschung

Ratz wurde vom Landesgericht Salzburg verurteilt, da sie am Bezirksgericht Dornbirn ein gefälschtes Testament zu Gunsten ihrer Mutter und ihrer Tante in Auftrag gegeben hatte. Darin soll es um ein Vermögen von 540.000 Euro gegangen sein. Der Schuldspruch wurde von Obersten Gerichtshof bestätigt.

Zehn Millionen Euro Schaden

Der Prozess um Testamentsfälschungen am Bezirksgericht Dornbirn zog sich über insgesamt sechs Jahre hin. Eine junge Richterin deckte auf, dass am Bezirksgericht über Jahre hinweg Testamente gefälscht wurden. Zehn Personen, davon fünf Kustiz-Bedienstete wurden daraufhin angeklagt. Die Beschuldigten sollen insgesamt 16 Testamente und zwei Schenkungsverträge bearbeitet und damit einen Schaden von über zehn Millionen Euro verursacht haben.

(red)

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