Der OGH fällte seinen Spruch am Dienstag in nicht-öffentlicher Sitzung, das Urteil wurde am Mittwoch veröffentlicht.
Fußfessel statt Gefängnis?
Damit ist das Urteil von insgesamt 32 Monaten Haft (22 bedingt und zehn Monate unbedingt) gegen die Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch rechtskräftig und sie muss diese zehn Monate absitzen. Allerdings wird allgemein erwartet, dass sie dies nicht im Gefängnis, sondern im Hausarrest mit Fußfessel tun wird.
Höhe des Urteils noch nicht endgültig
Ratz ist seit fünf Jahren von ihrer Tätigkeit am Landesgericht suspendiert, ihre Bezüge waren in dieser Zeit auf zwei Drittel reduziert. Mit dem nun bestätigten Urteil ginge auch der Verlust des Richteramtes sowie ein Verlust der Pensionsansprüche einher. Voraussetzung dafür ist eine unbedingte Haftstrafe von sechs Monaten oder eine bedingte Strafe über zwölf Monate – beides ist derzeit gegeben.
Allerdings ist noch eine weitere Berufung am Oberlandesgericht Linz anhängig, bei der es nicht um das Urteil an sich, sondern die Höhe des Strafmaßes geht. Erhöht werden kann die Strafe nicht mehr, aber neben einer Bestätigung ist auch eine Absenkung des Strafmaßes möglich. In dieser Sache könnte noch im laufenden Jahr ein Urteil fallen.
Alle 10 Angeklagten rechtskräftig verurteilt
Laut Anklage soll Ratz dafür gesorgt haben, dass mittels eines gefälschten Testaments in einer Verlassenschaft eines entfernten Verwandten ihre Mutter und ihre Tante als Erben zum Zug kamen, was sie vehement bestritt. Ratz erhielt in der zweiten Auflage des Prozesses im Landesgericht Salzburg im Juli 2014 eine Strafe wegen Amtsmissbrauchs als Beteiligte und wegen der Fälschung besonders geschützter Urkunden als Beteiligte.
Für sie hatte sich damals das Strafausmaß damals nach oben verändert – der bedingte Teil der Strafe wurde um zwei Monate erhöht. Damit sind nun alle zehn Angeklagten in der Testamentsaffäre rund um das Bezirksgericht Dornbirn rechtskräftig verurteilt.(red)
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