30. August 2010 15:01; Akt.: 30.08.2010 15:01

Testamentsaffäre: Marent nimmt Stellung zu Vorwürfen

Richter Dr. Karl-Heinz Marent nimmt im VOL Live-Interview Stellung Richter Dr. Karl-Heinz Marent nimmt im VOL Live-Interview Stellung - © VOL Live/Harald Küng
Schwarzach - Der Stadtrat und pensionierte Richter Dr. Karl-Heinz Marent nimmt im VOL Live-Interview erstmals ausführlich Stellung zu den schwerwiegenden Vorwürfen in der Testamentsaffäre. (43 Kommentare)

Marent steht den neuen Vorwürfen gegen ihn gelassen gegenüber. Er könne nicht verstehen, dass der Altenpfleger der Erblasserin Aloisia Falkner, Jochen Kern, nach anderthalb Jahren mit derartigen Vorwürfen an die Öffentlichkeit trete. Marent habe mit der Pflege von Falkner nichts zu tun gehabt.

Der Stadtrat legte im Gespräch mit VOL Live diverse Schreiben vor, die er von Kern per E-Mail erhalten habe. Aus den Dokumenten lässt sich schließen, dass Marent und Kern ein entspanntes und freundlich gesinntes Verhältnis zueinander pflegten. 

Kern schildert in den schriftlichen Dokumenten seine eigene Situation, in der er vom ehemaligen Pfleger Falkners des Betruges und der Erbschleicherei bezichtigt wurde. Gegen diesen wurde seitens Marents bereits Anzeige wegen Verleumdung erstattet, da dieser die Echtheit des Testamentes vor Gericht anzweifelte.

Der ehemalige Richter kannte die Verstorbene über einen Zeitraum von fast 35 Jahren. Es kam zwar selten zu persönlichen Treffen, jedoch war Marent immer ein Ansprechpartner für Falkner gewesen. In den letzten zwei Jahren vor Falkners Tod besuchte sie Marent des öfteren in Begleitung einer Betreuerin.

Das Testament

„Ich habe mich nie mit ihr über das Testament oder ein Erbe unterhalten“, so Marent auf VOL Live-Anfrage. Als Falkner an Marent herantrat, ein Testament zu verfassen, verwies dieser sie an die Bregenzer Rechtsanwältin Eberle, die das Testament fremdhändig verfasste.

Nach Falkners Tod stellte sich heraus, dass es in dem Dokument um eine Enterbung gegangen und als Erbe niemand eingesetzt war. Laut Marent wollte Falkner ihm zu Lebzeiten schon Geld übertragen, Marent jedoch wollte nichts annehmen. Falkner drängte anscheinend darauf, selbst ein Testament zu schreiben, woraufhin sie Marent als Erbe einsetzte und ihm das Dokument zur Verwahrung übergab. „Zu diesem Zeitpunkt war Frau Falkner bei bester geistiger Gesundheit. Das attestierte auch ein Arzt des LKH Dornbirn“, erklärt Marent.

Das fremdhändige Testament wurde von drei Zeugen unterschrieben, die alle behaupten, den Inhalt des Dokumentes nicht gekannt zu haben. Marent erklärt das so: „Das Gesetz besagt, dass die Zeugen den Inhalt des Testamentes nicht kennen müssen. Die Unterschriften sind gültig, wenn der Zusatz ‚als Testamentszeuge‘ vermerkt wird. Das habe ich den Zeugen vor der Unterzeichnung erklärt.“

Das Testament wurde in Folge notariell beglaubigt und auch vor Gericht wurde die Gültigkeit des Dokumentes bezeugt. „Man kann erwarten, dass ich mich mit Testamenten auskenne“, schließt Marent.

Karl-Heinz Marent im ausführlichen Gespräch mit VOL Live



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