Seit dem Startschuss am 30. Juni wurde an vier Tagen verhandelt. Vier Termine – 16., 17., 18. und 23. Juli – sind noch zur Zeugenbefragung ausgeschrieben. Möglicherweise ergehen Ende Juli die Urteile.
Fünf Anklagen rechtskräftig, fünf nicht
Während die Schuldsprüche des ersten Rechtsganges gegen fünf von zehn Angeklagten mittlerweile rechtskräftig geworden sind, musste der Hauptbeschuldigte Ex-Geschäftsstellenleiter des Bezirksgerichts Dornbirn, Jürgen H. (50), erneut auf der Anklagebank im Saal 109 des Landesgerichtes Salzburg Platz nehmen, ebenso sein ehemaliger, gleichaltriger Schulfreund Peter H. und zwei Arbeitskollegen des Hauptbeschuldigten. Auch die suspendierte Vizepräsidentin des Landesgerichtes Feldkirch, Kornelia Ratz (50), befindet sich erneut unter den Angeklagten.
Teile der erstinstanzlichen Schuldsprüche gekippt
Der Grund: Der Oberste Gerichtshof hatte Teile der erstinstanzlichen Schuldsprüche gekippt. Im Fall von Kornelia Ratz wurde der Schuldspruch gänzlich aufgehoben. Der neu zusammengesetzte Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Christina Rott soll nun prüfen, ob statt der zehn aufgehobenen Fakten, die als Amtsmissbrauch gewertet wurden, nicht das Delikt “Betrug” infrage kommt. Es geht in dem Verfahren daher vor allem um die rechtliche Qualifikation der Tat, der Sachverhalt selbst gilt für viele Prozessbeteiligte als geklärt.
Jürgen H. und Peter H. bleiben bei Geständnis
Im zweiten Prozessgang wurden bisher die Angeklagten einvernommen. Während sich Jürgen H. und sein ehemaliger Schulfreund geständig zeigten, beteuerten die zwei Gerichtskollegen des Hauptbeschuldigten, Kurt T. (51) und Walter M. (75), und auch Kornelia Ratz ihre Unschuld. Sie habe mit der ganzen Sache nichts zu tun, betonte die Richterin und fand auch eine mögliche Antwort darauf, warum sie von Jürgen H. belastet wird: Vielleicht habe er nur von sich selbst ablenken wollen und Mithaftende für den von ihm angerichteten finanziellen Schaden gesucht, so die Angeklagte.
Vorwurf: Mehr als 80 Erben geprellt
Im ersten Verfahren wurde den zehn Beschuldigten vorgeworfen, sie hätten im Zeitraum von 2001 bis 2008 am Bezirksgericht Dornbirn und “anderen Orten” vorwiegend Testamente gefälscht, um die Vermögenswerte an sich selbst umzuleiten und danach aufzuteilen. Dadurch sollen sie erbberechtigte Personen beziehungsweise Eigentümer an ihren Vermögensrechten sowie den Staat an seinen Rechten verletzt haben. Laut Staatsanwaltschaft manipulierten die Beschuldigten in insgesamt 18 Verlassenschaftsverfahren 16 Testamente und zwei Schenkungsverträge. Mehr als 80 Erben wurden geprellt. Der inkriminierte Gesamtschaden betrug zehn Millionen Euro. Einige der Beschuldigten waren als Gerichtsbedienstete tätig.
Verteidiger: “One-Man-Show” von Jürgen H.
Im zweiten Rechtsgang sind noch sechs der 18 Verlassenschaftsverfahren Prozess-Thema. Verteidiger der nicht geständigen Beschuldigten erklärten erneut, dass es sich bei den Manipulationen um eine “One-Man-Show” von Jürgen H. gehandelt habe. Insgesamt 22 Zeugen wurden geladen. Ihre Einvernahme beginnt am kommenden Mittwoch, 16. Juli. Am 23. Juli soll der Letzte auf der Zeugenliste an der Reihe sein. Vermutlich wird auch in der letzten Juliwoche noch verhandelt. (APA/red)
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