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Testamente: Streit um Amtshaftung

Trafen gestern im Gericht aufeinander: Rechtsanwalt Klaus Fischer (l.) und ein Vertreter der Finanzprokuratur.
Trafen gestern im Gericht aufeinander: Rechtsanwalt Klaus Fischer (l.) und ein Vertreter der Finanzprokuratur. ©VOL.at/ Hofmeister
Feldkirch (VN-sta) - Geschädigte fordern vom Staat 25.000 Euro zurück. Finanzprokuratur bestreitet Amtshaftung.
Bilder aus dem Gericht

Im Fall um die jahrelangen Testamentsfälschungen am Bezirksgericht Dornbirn ging gestern der erste Amtshaftungsprozess gegen die Republik Österreich über die Bühne. Zwei Geschädigte aus Dornbirn forderten über Klagsvertreter Klaus Fischer Verfahrens- und Anwaltskosten in der Höhe von 25.000 Euro zurück. Wie allgemein erwartet worden war, kam es zu keiner Einigung zwischen den Streitparteien. Die Finanzprokuratur als Vertreterin der Republik bestritt eine Amtshaftung. Kurz zur Vorgeschichte: Wie berichtet, bekamen die Klägerinnen bereits jeweils 19.000 Euro plus Kosten und Zinsen zugesprochen. Das Geld, um das die beiden kämpften, stammt aus dem Nachlass ihrer 2005 verstorbenen Cousine. Sie hatte die Frauen im Jahr 1991 in ihrem Testament als Erbinnen eingesetzt. Wie in so vielen anderen Fällen auch, tauchte aber plötzlich ein anderes Testament auf, mit dem die Fälscher ihren Strohmann Peter H. ins Spiel brachten. Der Vertreter der Finanzprokuratur regte gestern eine Unterbrechung des Zivilverfahrens an. Er verwies auf Paragraf 12 des Amtshaftungsgesetzes, wonach das Gericht an ein rechtskräftiges gerichtliches Straferkenntnis über das Verschulden eines Organes gebunden ist. Nach Ansicht des Beklagtenvertreters müsse zuerst das zuständige Gericht in Salzburg klären, ob der damalige Geschäftsstellenleiter und Grundbuchs-Rechtspfleger Jürgen H. tatsächlich in Vollziehung der Gesetze gehandelt habe. Das von der Finanzprokuratur vertretene Argument, wonach der Hauptbeschuldigte als Privatperson gehandelt habe, will Fischer nicht gelten lassen. „Bei diesem Sachverhalt ist die Haftung klar“, ist sich der Rechtsanwalt sicher. Es sei nicht nachvollziehbar, „dass es die Republik auf einen derartigen Prozess ankommen lässt. Ich hätte mir erwartet, dass die Finanzprokuratur mit den Geschädigten in Verhandlungen tritt, damit es endlich zu einer Lösung kommt“, so Fischer.

Unterbrechung

Ob das Verfahren nun unterbrochen wird oder nicht, entscheidet Richterin Anna Maria Grass außerhalb der Streitverhandlung. Wird der Prozess fortgesetzt, müssen als nächstes die in diesem Fall beschuldigten Gerichtsbediensteten, Jürgen H. und Kurt T., aussagen.

Stand der Dinge

Im „Stand der Dinge“ beobachten die VN den Verlauf brisanter Strafverfahren. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Testamentsaffäre

Anhängig seit: März 2009

Zuständigkeit: LG Salzburg

Die für die Testamentsaffäre freigestellte Richterin Birgit Schatteiner (39) arbeitet sich seit drei Monaten durch den Aktenberg, einen Verhandlungstermin gibt es aber noch nicht. Insider gehen davon aus, dass der Mammut-Prozess frühestens im Frühjahr starten wird. Es gibt zehn Beschuldigte – darunter vier (ehemalige) Mitarbeiter des Bezirksgerichts Dornbirn. Auch die suspendierte Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch, Kornelia Ratz (48), zählt zu den Angeklagten. Ihr wird Anstiftung zum Amtsmissbrauch zur Last gelegt. Die Anklage gegen die Richterin ist seit Mai rechtskräftig.

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