Die Republik Österreich muss für Anwaltskosten von zehn Geschädigten der Testamentsaffäre nicht aufkommen. Das hat jetzt in letzter Instanz der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden. Abgewiesen wurde damit die Amtshaftungsklage von Familienangehörigen eines 2004 verstorbenen Dornbirners, dessen Testament vom Haupttäter im Justizskandal gefälscht worden ist.
Das Höchstgericht in Wien begründet seine Entscheidung sinngemäß so: Der Mitarbeiter des Bezirksgerichts Dornbirn war Grundbuchsrechtspfleger, als er das Testament des vermögenden Dornbirners gefälscht hat. Als Grundbuchsrechtspfleger hatte er aber mit dem Verlassenschaftsverfahren und deshalb mit dem Testament dienstlich nichts zu tun. Deshalb haftet der Staat nicht für die Straftat des Staatsdieners.
Die Fälschung des Testaments sei „in keinem inneren Zusammenhang mit der hoheitlichen Funktion als Grundbuchsrechtspfleger“ gestanden, schreibt der OGH. Damit bestätigte das Höchstgericht die Rechtsansicht des Innsbrucker Oberlandesgerichts (OLG). Das OLG hatte als zweite Instanz der Berufung der beklagten Republik Folge gegeben.
In erster Instanz hatte das Landesgericht Innsbruck der Klage der zehn Vorarlberger stattgegeben. Das Erstgericht hatte die Republik schuldig erkannt, an die Erst- bis Fünftkläger jeweils 17.338,60 Euro und an die Sechst- bis Zehntkläger jeweils 3467,72 Euro zu zahlen. Darüber hinausgehende Forderungen der Kläger hatte es abgewiesen.
Eingeklagt worden war ein Gesamtbetrag von 111.232,05 Euro. Bei den Erst- bis Fünftklägern handelt es sich um Geschwister des verstorbenen Schlossers, bei den Sechst- bis Zehntklägern um Nachkommen einer verstorbenen Schwester des Schlossers. Die Kläger hatten sich wegen der Testamentsfälschungen im Verlassenschaftsverfahren anwaltlich vertreten lassen müssen. Der Erblasser, dessen Testament gefälscht wurde, hinterließ ein Vermögen im Wert von zumindest 1,8 Millionen Euro.
Urteil für Richterin Ratz
Der 51-jährige Haupttäter im Strafprozess um Millionen-Betrügereien am Bezirksgericht Dornbirn wurde rechtskräftig zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Das letzte Urteil wird am kommenden Dienstag am Oberlandesgericht Linz gefällt. Dort wird das Strafmaß für die angeklagte Richterin Kornelia Ratz festgelegt. In erster Instanz wurde die Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch zu 32 Monaten Haft verurteilt, davon zehn Monate unbedingt.
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