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Teilbedingte Haftstrafe nach Unfalltod der Freundin

Wegen des von ihm verursachten Unfalltodes seiner Lebensgefährtin ist ein 30-Jähriger am Dienstag am Landesgericht Korneuburg zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, davon neun bedingt, verurteilt worden. Er hatte die 32-Jährige nach gemeinsam durchzechter Nacht am 5. Juli 2015 in Wolfsthal mit seinem Van überrollt. Der Vorwurf lautete auf grob fahrlässige Tötung.


Der Angeklagte, der sich schuldig bekannt hatte, nahm das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwältin warf dem Mann vor, sich in alkoholisiertem Zustand ans Steuer des Chrysler Voyager gesetzt zu haben. Die Frau, die das Dorffest am späten Vormittag allein verlassen hatte, lag auf dem Feldweg nahe des damals gemeinsam bewohnten Hauses. Er sah sie offenbar zu spät, überfuhr sie und schleifte sie 23 Meter weit mit. Die Frau erlitt neben Abschürfungen u.a. ein Bauchtrauma und Verletzungen am Rumpf und an der Wirbelsäule. Sie starb nach Einblutungen in den Herzbeutel an Herz/Kreislaufversagen.

Am Nachmittag wurden bei dem Mann damals umgerechnet 1,5 Promille festgestellt. Zum Unfallzeitpunkt hatte er laut Gutachten etwa zwei Promille intus, was mittelschwerer Berauschung entsprach. Laut Gerichtspsychiater Werner Brosch lag daher kein vollständiger Realitätsverlust vor, der Mann war daher zurechnungsfähig.

Durch die Alkoholbeeinträchtigung verlängerte sich allerdings der Reaktionsweg beträchtlich. Wie schnell er gefahren war, konnte der Angeklagte im Ermittlungsverfahren bei der Tatrekonstruktion nicht angeben. Laut dem psychiatrischen Gutachter sei die behauptete Gedächtnisstörung nicht organischer Natur, sondern könnte eine Schutzbehauptung sein, eine psychogene Amnesie sei eher unwahrscheinlich.

Verteidiger Rudolf Mayer führte ins Treffen, dass sein – unbescholtener – Mandant den Wagen eigentlich stehen lassen wollte. Als seine Freundin dann aber vor ihm ging, habe er sie suchen wollen. Der 30-Jährige sei zutiefst betroffen und werde sein Leben an der Schuld tragen, seine Lebensgefährtin getötet zu haben, hielt der Anwalt der Anklägerin entgegen, die Reumütigkeit beim Angeklagten vermisste und auch aus generalpräventiven Gründen eine Freiheitsstrafe forderte. Sich alkoholisiert ans Steuer zu setzen sei grob fahrlässig.

Er hätte besser aufpassen müssen, es sei seine Schuld, sagte der Angeklagte leise. Die Richterin wertete sein Geständnis sowie die Schuldeinsicht und Unbescholtenheit als mildernd und verwies auch auf die Umstände des tödlichen Unfalls – die ebenfalls alkoholisierte Frau lag auf dem Weg, wo durch die Sonneneinstrahlung Licht und Schatten wechselten.

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