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Tag zwei im Testamente-Prozess in Salzburg: Alkoholgelage in der Gerichtskantine

Am Tag zwei des Prozesses um die Testamentsaffäre beim Bezirksgericht Dornbirn ist am Dienstag am Landesgericht Salzburg mit der Befragung von neun der zehn Angeklagten begonnen worden. Der Hauptbeschuldigte, der suspendierte Rechtspfleger Jürgen H. (47), gewährte dem Schöffensenat einen Einblick über die Gepflogenheiten am BG Dornbirn.
Tag 2: Jürgen H. gibt alles zu
Tag 2: Ruhe vor dem Sturm
Erster Tag: Liveticker nachlesen
Angeklagte vor Gericht I
Angeklagte vor Gericht II
Mitarbeiter bestreiten Vorwurf
Der Fälscher-Prozess in Zahlen
Testamentsaffäre: Ein Überblick
Die Chronologie des Skandals
Der Justizskandal im Zeitraffer
Grafik: Sitzplan für den Prozess
Interview IV: Arnulf Häfele
Interview V: Anwalt Cardona
Interview VI: Anwalt Grubhofer
Remümee zum zweiten Prozesstag

So sei er mit Kollegen, darunter auch die drei mitangeklagten Rechtspfleger, in der Gerichtskantine und in einem Kellerraum teilweise schon am Vormittag zu einer sogenannten Hock zusammengesessen. Dort sei neben Privatem auch über interessante Gerichtsfälle und über Verlassenschaften gesprochen worden. “Bei den Treffen war viel Alkohol dabei.”Salzburg. Der Vorsitzende des Schöffensenates, Richter Andreas Posch, stellte zuerst die Lebensgeschichte der Angeklagten und die damalige Situation am Bezirksgericht Dornbirn in den Fokus der Befragungen. Erst danach kommt es – vermutlich ab morgen – zu den Einvernahme zu den einzelnen Fakten. Die zentrale Frage in der Anklage Feldkirch dreht sich darum, ob die bisher nicht geständigen drei Rechtspfleger an den Fälschungen von Verlassenschaften mitgewirkt haben oder ob der geständige Hauptbeschuldigte allein am Werk war.

Laut Jürgen H. waren bei den Zusammenkünften in der mittlerweile aufgelassenen Gerichtskantine und im Keller zuweilen auch die beschuldigten damaligen Rechtspfleger Kurt T. (48), Clemens M. (52) und Walter M. (72) sowie auch jener bereits verstorbene Vorarlberger Rechtsanwalt anwesend, der vom Feldkircher Staatsanwalt Manfred Bolter in den Mittäterkreis einbezogen wurde. Ob es bei diesen Treffen auch konkrete Gespräche über eine gezielte Umleitung einer Verlassenschaft gegeben habe, fragte Vorsitzender Andreas Posch. “Ich weiß es jetzt momentan nicht”, antwortete der Hauptbeschuldigte.

Wenige Minuten später sagte Jürgen H. jedoch, dass bei einem Gespräch Kurt T., Clemens M. und Walter M. dabei gewesen wären. Diese “Umleitung einer Erbschaft” auf Scheinerben ist jedoch Gegenstand der Anklage der Staatsanwaltschaft Steyr und daher erst ab 14. Mai Thema des Prozesses. Dann wird auch die zehnte Beschuldigte, die suspendierte Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch Kornelia Ratz, auf der Anlagebank Platz nehmen.

“Ich hatte ein ausgezeichnetes Verhältnis zu den Bediensteten. Dass ich Mitarbeiter sekkiert hätte, stimmt nicht”, wies Jürgen H. gestrige Aussagen der Verteidiger von mitangeklagten Rechtspflegern zurück, wonach das Gegenteil der Fall gewesen wäre. “Akribisch war ich auch nicht. Ich habe mir den einfachen Weg gesucht. Wenn was nicht gestimmt hat, habe ich mit den Parteien kommuniziert und versucht, einen Weg zu finden. Ich habe versucht, dass das Verhältnis zwischen Anwälten und Bediensteten einfach passt”, erklärte der “Kronzeuge der Anklage”.

Mit Kurt T. habe er Wanderungen unternommen, die Beziehung zu Clemens M. beschrieb Jürgen H. als “kollegial”, und zu Walter M. “ganz gut, wir haben miteinander auch was getrunken”. Zu Walter M. fügte er an: “Er weiß viel, ich konnte zu ihm kommen mit allen Fragen, er kannte jeden.” Den mitbeschuldigten Peter H. (48), der mit ihm in Vorarlberg die Schule besucht hatte, bezeichnete er als einen seiner besten Freunde, und sein Verhältnis zu dem verstorbenen Anwalt sei ebenfalls “ausgezeichnet” gewesen. “Er war oft in der Kanzlei, er war ein geselliger, eloquenter Typ, er machte eigentlich bei jedem auf Freundschaft.”

Im “Testamentsfälscher”-Prozess sind insgesamt zehn Personen angeklagt, darunter fünf Justizbedienstete. Sie sollen von 2001 bis 2008 in 18 Verlassenschaftsverfahren 16 Testamente und zwei Schenkungsverträge manipuliert oder dazu beigetragen haben, um sich und Angehörige zu bereichern. Der inkriminierte Gesamtschaden beträgt zehn Millionen Euro, 158 Geschädigte sind bekannt. Die Vorwürfe lauten auf Amtsmissbrauch, gewerbsmäßig schweren Betrug unter Ausnützung einer Amtsstellung und Fälschung besonders geschützter Urkunden unter Ausnützung einer Amtsstellung. Im Falle eines Schuldspruchs drohen bis zu 15 Jahre Haft.

Jürgen H.: “Vollinhaltlich schuldig”

Der Hauptbeschuldigte hat die Anklageschrift von Staatsanwalt Bolter heute als “okay” bezeichnet. “Die Anklage passt gut für mich. Ja, ich bekenne mich vollinhaltlich schuldig.” Gleich zu Beginn seiner Befragung erklärte er, dass er in der Nacht nicht schlafen konnte und “viele Medikamente”, auch Beruhigungsmittel, eingenommen habe. Er hoffe in der Lage zu sein, eine Aussage zu machen. “Bei der Fülle der Straftaten wird es zu Widersprüchen kommen – der lange Zeitraum – ich kann es eigentlich gar nicht fassen, ich komme da nicht mehr mit.”Salzburg. Der zweitbeschuldigte Kurt T. beteuerte hingegen, dass er mit Fälschungen von Verlassenschaften nichts zu tun habe. “Ich vertraue auf das Verfahren, dass die Wahrheit herausgefunden wird.” T. war bis zu seiner Entlassung am 27. November 2009 rund 15 Jahre Leiter der Abteilung für Außerstreitsachen am BG Dornbirn. Er werde zu Unrecht beschuldigt, betonte der 48-Jährige. “Es ist völlig absurd, dass ich bewusst etwas mitgemacht hätte. Warum hätte ich mich auf eine Sache einlassen sollen, wenn ich doch keinen Nutzen davon habe?”, fragte der Beschuldigte. Eine Freundschaft mit Jürgen H. habe es nicht gegeben. “Und bei so einer Sache hört sich die Freundschaft auf.” Das Verhältnis zu Jürgen H. bezeichnete er als kollegial und korrekt. Er sei sein Chef gewesen und er habe diesen respektiert. Private Unternehmungen gab es bis auf zwei Bergtouren und eine Radtour in einer größeren Gruppe keine. 

Jürgen H. beschuldige einfach verschiedene Leute, um seine Rolle zu schmälern, nannte Kurt T. als Erklärung, warum er sich in der Anklage finde. “H. ist kein mutiger Mensch. Das war er nie”, meinte T. “Es ist ihm völlig egal, wen er eigentlich in die Scheiße reitet”, ärgerte sich der Angeklagte. Er nehme auf niemanden Rücksicht, habe auch seine ganze Familie hineingezogen. “Die Staatsanwaltschaft glaubt heute noch diese Münchhausen-Geschichten des Jürgen H.”

Der Zweitbeschuldigte erläuterte, dass Jürgen H. sowohl das Wissen als auch die Möglichkeiten gehabt hätte, die Fälschungen allein durchzuführen. “Er war x-mal als Kurator eingesetzt, er kennt sich im Außerstreitverfahren aus”, meinte Kurt. T. Als Geschäftsstellenleiter habe H. alle Schlüssel und Zugang zu allen Registern gehabt, sei oft auch abends im Gericht gewesen. “Für was hätte er Clemens M. und mich gebraucht?”, fragte T. Der Hauptbeschuldigte hätte sich doch nur Mitwisser geschaffen.

Drittangeklagter beteuerte Unschuld

Kurt T. hatte in seiner Befragung noch gemeint, dass Jürgen H. auch noch andere Gerichtsmitarbeiter belastet hätte. Es habe sich herausgestellt, dass nichts dran gewesen sei, so T. Das würde die Unglaubwürdigkeit des Hauptbeschuldigten noch untermauern. Nicht nur T., auch der drittbeschuldigte Clemens M. beteuerte heute seine Unschuld. “Ich kann ihnen versichern, dass ich nichts getan habe”, sagte der 52-jährige Vorarlberger, der seit 1976 beim Bezirksgericht Dornbirn beschäftigt und seit 1988 bis zur Suspendierung 2009 Rechtspfleger in Außerstreitsachen war.Salzburg. M. konnte sich nicht erklären, wie es zur Anklage gegen ihn überhaupt gekommen sei. Er habe mit seinen Kollegen am Gericht privat keine nähere Kontakte gepflogen, er und wisse auch nichts über Gespräche, bei denen es um Verlassenschaften von vermögenden Personen gegangen sei. In dem Kellerraum des BG Dornbirn habe er seine Zigaretten geraucht oder Kaffee getrunken, von Erbschaften habe er weder dort noch in der Kantine etwas gehört. 

Die Chemie zwischen ihm und Jürgen H. habe nicht gestimmt, bestätigte der 52-Jährige. Dass er sich ebenfalls für den Leiterposten der Geschäftsstelle des Gerichtes beworben, diese aber Jürgen H. bekommen habe, stimme. Das hatte für das persönliche Verhältnis zwischen ihnen aber “keine Bedeutung”. M. betonte, dass Testamentsverfahren nicht seine Aufgabe waren. Er habe davon auch nichts mitbekommen, dass der verstorbene Vorarlberger Rechtsanwalt im Register oder in Akten gestöbert hätte.

Peter H. (48), der viertbeschuldigte Freund von Jürgen H., bekannte sich heute schuldig. “Es tut mir sehr leid dass ich mitgemacht habe. Ich habe mich als Scheinerbe zur Verfügung gestellt.” Er habe versucht, an der Aufklärung mitzuwirken, damit die Geschädigten zu ihrem Recht kommen. Peter H. erzählte, dass er nur zu Jürgen H. einen Kontakt hatte, von den Machenschaften am Bezirksgericht Dornbirn habe er nichts gewusst. Sein Freund H., mit dem er vor Jahren auch eine Weltreise unternommen hatte, habe ihm über Details der Fälschungen auch nichts erzählt. “Er hat auch nie erwähnt, dass andere mithelfen.” Später habe er sich gedacht, dass auch der verstorbene Vorarlberger Anwalt darüber etwas gewusst haben könnte, so der Angeklagte.

Das abgezweigte Vermögen aus den gefälschten Verlassenschaften sei gehortet worden, erzählte Peter H., und es sei mit Jürgen H. ausgemacht gewesen: Wenn Gras über die Sache wachse, hätten sie es jeweils zur Hälfte untereinander aufgeteilt. Einen Termin dafür habe es keinen gegeben. “Das Vermögen wurde in sichere Wertpapierfonds angelegt.”

Er habe zudem jeweils eine Wohnung in Wien und eine in Salzburg angekauft, der Wert der Immobilien sei sogar mehr geworden, betonte der Angeklagte. Diese Wohnungen stehen noch in seinem Eigentum, wurden aber bereits von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Dass er ein Testament zu Gunsten von Jürgen H. verfasst habe, zur Absicherung, falls etwas passiere, das stimme, sagte der Beschuldigte. Der 48-Jährige war im Tatzeitraum bei mehreren privaten Unternehmen beschäftigt. Peter H. lebt derzeit in Salzburg. Der Prozess wird morgen, Mittwoch, mit den Befragungen von den Angeklagten Walter M. und von vier Angehörigen des Hauptbeschuldigten fortgesetzt.

Resümee nach dem zweiten Prozesstag


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