Urteilsverkündung im Testamentsfälscherprozess
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Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Christina Rott wird die Urteile gegen die fünf Angeklagten in der Testamentsaffäre verkünden. Die Spannung konzentriert sich voll und ganz auf die ehemalige Landesgerichts-Vizepräsidentin Kornelia Ratz. Wird sie schuldig gesprochen oder nicht? Das ist die große Frage.
Die anderen vier Angeklagten sind wegen verschiedenster Delikte im Zusammenhang mit dem Testamentsskandal ja schon rechtskräftig verurteilt.
Klare Regeln bei der Urteilsfindung: Zum Hintergrundbericht in den aktuellen VN.
Doshi: “Schuldsprüche werden bestätigt”
An Überraschungen bei der Urteilsverkündung glaubt aber mittlerweile niemand mehr. “Wenn es Schuldsprüche gibt, werden die Strafen vom ersten Verfahrensgang wohl bestätigt werden. Grund ist, dass Zeugen und Angeklagte bei ihren bisherigen Aussagen blieben”, meint etwa Sanjay Doshi, der Anwalt der Privatbeteiligten, im VOL.AT-Interview. Auch Staatsanwalt Manfred Bolter teilt diese Meinung. In seinem Schlussplädoyer am Mittwoch meinte er: “Der OGH hat mit der teilbedingten Haftstrafe von drei Jahren für Clemens M. eine Richtschnur vorgegeben. Daran sollte sich das Gericht orientieren.”
Hintergründe, Berichte, Ticker-Nachlese: Alles zur Testamentsaffäre
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