Damit ist Gridling wieder Leiter des BVT; Kickl hatte ihm die Suspendierung am 13. März gleichzeitig mit der Wiederbestellungsurkunde überreicht – und Dominik Fasching, den Chef der Abteilung für strategische Analyse, mit der Leitung beauftragt.
Ordentliche Rechtsmittel gegen die Aufhebung der Suspendierung gibt es keine: Das BVwG hat, so Riedl, eine Revision als unzulässig erklärt. Möglich wäre allenfalls eine außerordentliche Revision – wo man den Verwaltungsgerichtshof allerdings überzeugen müsste, dass es hier um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung geht.
Riedl sieht in dem “großen Erfolg” beim BVwG einen weiteren großen Schritt zur Rehabilitierung seines Mandaten. Der Rechtsanwalt – mit großer Erfahrung im Beamten-Disziplinarrecht – ist überzeugt, dass auch die noch laufenden Ermittlungen der Wirtschafts- und Kriminalstaatsanwaltschaft (WKStA) positiv für den BVT-Chef ausgehen. Ermittelt wird gegen Gridling und weitere Beamte des BVT u.a. wegen des Verdachts des Datenmissbrauchs.
(APA)
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