Eine Oberländerin stürzte auf einem eisigen Parkplatz. Sie machte dafür den Winterdienst verantwortlich, der vor der Handelskettenfiliale räumte. Die Rechtsvertretung des Streudienstes brachte als Gegenargument vor, dass die Frau schlechte Schuhe angehabt und nicht aufgepasst hätte. Außerdem sei sie fettleibig und habe sich ungeschickt verhalten.
Noch nicht rechtskräftig
Was Schuhwerk und Fettleibigkeit betrifft, stellte das Gericht entschieden fest, dass dies nicht ursächlich für den Sturz war. Was die rechtliche Argumentation betrifft, ist die Sache noch nicht ausgestanden. Das Landesgericht Feldkirch wies die Forderung von rund 8.300 Euro in erster Instanz ab. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und somit bleibt abzuwarten, ob die Gestürzte nicht doch noch zu der eingeklagten Summe kommt.
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