“Diese Entscheidung betrifft alle 20 Bundesligavereine. Sie ist zwar durch das Regulativ gedeckt, aber bis jetzt wurden die Tatsachenentscheidungen respektiert”, meinte Goldbrich und fragte: “Was bedeutet das in Zukunft für die Bundesliga? Was passiert, wenn jemand die fünfte Gelbe Karte kriegt, es aber kein Foul war?”
Für den Manager der Grazer stelle sich die Frage, warum die Bundesliga dann nicht eine Neuaustragung anstrebe. “Eine in der 74. Minute gezeigte Rote Karte ist spielentscheidend. Womöglich wäre Salzburg jetzt schon Meister. Das ist auch für uns entscheidend im Kampf um den Europacup”, meinte Goldbrich und schloss am Ende seiner Wutrede: “Ist der Videobeweis in Zukunft zulässig?”
Hinteregger war bei Salzburgs 2:2 in Altach von Schiedsrichter Manuel Schüttengruber ausgeschlossen und am Montag vom Senat 1 der Bundesliga freigesprochen worden. Man sei nach Prüfung des Sachverhaltes zur Auffassung gelangt, dass es sich beim Ausschluss um eine offensichtlich falsche Entscheidung handelte. Dies habe Schüttengruber in seinem Bericht bestätigt, teilte die Bundesliga mit. Die Bundesliga hatte in ihrem Entscheid jedoch nicht die Rote Karte als Tatsachenentscheidung widerlegt, sondern lediglich die gemäß der Rechtspflegeordnung des ÖFB “verpflichtende Sperre von mind. dem nachfolgenden Pflichtspiel” aufgehoben.
“Man zeigt ihm (Schüttengruber, Anm.) das Video auf Sky und er steht fünf Mal zu seiner Entscheidung. Jetzt muss mir wer erklären: Was passiert da auf dem Weg in die Kabine, wo er seinen Bericht schreibt, dass er schlussendlich von einer Fehlentscheidung schreibt? Welche göttlichen Anrufe hat er da gekriegt von Sedlacek (Vorsitzender der ÖFB-Schiedsrichterkommission, Robert Sedlacek, Anm.) oder Stuchlik (Referee-Manager Fritz Stuchlik, Anm.), oder was ist da auf dem Weg passiert?”, wetterte Goldbrich, der nicht von einem “Skandal” sprechen wollte. “Aber es ist doch sehr dubios, wie die Dinge hier laufen.”
Bereits zuvor hatte die Interessensgemeinschaft Referee (IGR) in einer Pressemitteilung ihre Sicht der Dinge dargelegt: “Die Aussagen Schüttengrubers beruhen auf einer einzigen ihm gezeigten Szene, die ihm von Sky TV vorgespielt wurde, anhand derer der Referee nicht zweifelsfrei erkennen konnte, ob eine offensichtliche Fehlwahrnehmung vorlag”, schrieb die IGR.
Für die Fußball-Bundesliga wurde durch die Begnadigung von Martin Hinteregger keineswegs ein Präzedenzfall geschaffen. Wie die Bundesliga gegenüber der APA eerklärte, habe es seit der Saison 2001/02 schon zehn ähnliche Fälle gegeben, wo also der Senat 1 nach einem Ausschluss das Verfahren eingestellt hat. Diese zehn Fälle haben demnach neun unterschiedliche Vereine aus den ersten zwei Spielklassen (Bundesliga, Erste Liga) betroffen.
Eine international vergleichbare Entscheidung hatte das Sportgericht des Deutschen Fußballbundes im Dezember 2012 gefällt. Ein Verfahren gegen den Dortmunder Marcel Schmelzer wurde eingestellt und die Sperre aufgehoben. Schmelzer war im kommenden Spiel spielberichtigt. Auch hier hatte der Schiedsrichter gegenüber dem DFB einen offensichtlichen Irrtum eingeräumt.
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