Ein von Ministerin Claudia Schmied (S) vorgelegter Entwurf soll nun genau regeln, ab wie vielen Fehlstunden die Schule eingreifen muss.
Schule schwänzen kommt künftig teuer
Ein Stufenplan legt fest, wann welche Institutionen eingebunden werden müssen. Außerdem ist die Anhebung der Strafe für Eltern von notorischen Schulschwänzern von derzeit 220 Euro auf 440 geplant. Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz (V) beurteilte den Vorschlag zwar prinzipiell positiv, fordert aber gegenüber der APA für Fälle von “Bildungsraub” eine Strafe von 1.500 Euro. Außerdem brauche es mehr statistische Daten und Motivforschung zu Schulschwänzern.
Das sieht der Stufenplan vor
Konkret sieht der der APA vorliegende Entwurf vor, dass nach zehn unentschuldigten Fehltagen bzw. 60 -stunden bei einem verpflichtenden Gespräch von Schülern, Eltern und Lehrer schriftlich Schritte zur Verbesserung der Situation vereinbart werden. Zeigt sich innerhalb von vier Wochen keine Verbesserung, werden Schulpsychologen oder -sozialarbeiter hinzugezogen und eine adaptierte Vereinbarung geschlossen. Nach weiteren vier Wochen ohne Verbesserung wird die Schulaufsicht eingeschaltet und Schüler und Eltern über die Folgen weiterer Schulpflichtverletzungen informiert. Bei “Verdacht auf Kindeswohlgefährdung” wird schließlich die Jugendwohlfahrt informiert, die sich verpflichtend mit der Schule austauschen soll. Erst wenn es weiter zu Schulpflichtverletzungen kommt, soll im letzten Schritt die Strafe von 440 Euro zu zahlen sein, wobei auch danach weiter Begleitung und Betreuung der Jugendlichen vorgesehen ist.
Kurz verlangt bei “Bildungsraub” 1.500 Euro Strafe
Kurz zeigte sich zwar “sehr zufrieden”, dass im Entwurf ein bundeseinheitliches Vorgehen, viele seiner Vorschläge wie die verpflichtenden Elterngespräche und Mechanismen wie das Beiziehen von Psychologen verankert seien und die Strafhöhe angehoben wird. Bei “Bildungsraub”, wenn zum Beispiel ein Vater entscheidet, seine achtjährige Tochter nicht mehr in die Schule gehen zu lassen, sollte die Strafe jedoch bei den von Kurz ursprünglich als generelle Strafhöhe vorgeschlagenen 1.500 Euro liegen. Zusätzlich sieht er Bedarf nach mehr Daten: “Es sollte ganz klar in einer Behörde österreichweit zusammenlaufen, wie viele Fälle es gibt. Dann kann man auch eine Motivforschung betreiben.”
Bei Strafen “mit sehr viel Augenmaß vorgehen”
In Schmieds Büro betont man gegenüber der APA zwar, dass die Schulpflicht ein sehr hohes Gut sei und man schauen müsse, dass jedes Kind sie auch wahrnehmen kann. Bei Strafen müsse man allerdings mit sehr viel Augenmaß vorgehen, denn existenzgefährdende Strafen wie die von Kurz vorgeschlagenen 1.500 Euro könnten zu einer sozialen Gefährdung von Familien führen. Und auch bei der Forderung nach mehr Daten zeigt Schmied sich skeptisch: Die Entscheidungsträger und Zuständigen bräuchten natürlich Informationen als Entscheidungsgrundlage. “Aber wir wollen keinen Big-Brother-Staat. Da muss man sehr aufpassen. Und schon gar nicht wollen wir, das einzelne Kinder vorgeführt werden”, so Schmied laut ihrem Sprecher.
(APA)
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