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Studienförderung

 Die Stadt Hohenems fördert jedes Jahr Studierende aus Familien mit niedrigem Familieneinkommen. 

 

Personen, die für Hohenemser Studierende unterhaltspflichtig sind, die an einer Universität, Hochschule, Fachhochschule oder Akademie außerhalb Vorarlbergs inskribiert sind, können unter bestimmten Voraussetzungen eine städtische Förderung beantragen:

  • Angehörige der Europäischen Union 
  • Hauptwohnsitz in Hohenems
  •  Zweitwohnsitz am Studienort außerhalb Vorarlberg
  • aktuelle Inskriptionsbestätigung
  • Lohn- und Einkommensnachweis der Eltern
  • Bestätigung des Studienerfolgs

Antragsformular und Einreichung

Antragsteller/in für den/die Student/in ist die unterhaltspflichtige Person. Die Einreichung erfolgt mit dem amtlichen Formular „Studienförderung“, das bei Sabine Schweiger, Bildungsreferat (Nebengebäude Schlossplatz 1 – Tel. 05576/7101-1243, E-Mail sabine.schweiger@hohenems.at) oder im Bürgerservice (Nebengebäude Bahnhofstraße 1 – Tel. 05576/7101-1222) erhältlich ist.

Sie können das Dokument auch von www.hohenems.at/studienfoerderung downloaden, ausdrucken und an den oben genannten Stellen abgeben bzw. per E-Mail an die oben genannte Adresse schicken. Die Antragsfrist endet jeweils am 31. Oktober jeden Jahres.

 

 

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