Personen, die für Hohenemser Studierende unterhaltspflichtig sind, die an einer Universität, Hochschule, Fachhochschule oder Akademie außerhalb Vorarlbergs inskribiert sind, können unter bestimmten Voraussetzungen eine städtische Förderung beantragen:
- Angehörige der Europäischen Union
- Hauptwohnsitz in Hohenems
- Zweitwohnsitz am Studienort außerhalb Vorarlberg
- aktuelle Inskriptionsbestätigung
- Lohn- und Einkommensnachweis der Eltern
- Bestätigung des Studienerfolgs
Antragsformular und Einreichung
Antragsteller/in für den/die Student/in ist die unterhaltspflichtige Person. Die Einreichung erfolgt mit dem amtlichen Formular „Studienförderung“, das bei Sabine Schweiger, Bildungsreferat (Nebengebäude Schlossplatz 1 – Tel. 05576/7101-1243, E-Mail sabine.schweiger@hohenems.at) oder im Bürgerservice (Nebengebäude Bahnhofstraße 1 – Tel. 05576/7101-1222) erhältlich ist.
Sie können das Dokument auch von www.hohenems.at/studienfoerderung downloaden, ausdrucken und an den oben genannten Stellen abgeben bzw. per E-Mail an die oben genannte Adresse schicken. Die Antragsfrist endet jeweils am 31. Oktober jeden Jahres.
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