“Da hat niemand etwas zu entscheiden, zu genehmigen oder festzustellen – die schließen sich zusammen und geben das der Präsidentin bekannt.”
Mayer verweist auf ein entsprechendes Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2002. Damals sei es zwar um den Klubstatus des Liberalen Forums im Wiener Gemeinderat (im Jahr 2000) gegangen, doch die Rechtslage sei identisch. Knackpunkt sei die Formulierung in der Geschäftsordnung des Nationalrats, wonach sich “Abgeordnete derselben wahlwerbenden Partei” zu einem Klub zusammenschließen dürfen.
Ein allfälliger Austritt aus der politischen Partei habe mit dieser Bestimmung überhaupt nichts zu tun, erklärt Mayer: “Die müssen nur zusammen auf einer Liste zur Wahl angetreten sein.” Die Wahlpartei sei sozusagen eine historische Größe, “ein Austritt aus einer wahlwerbenden Partei ist nicht möglich”.
Deshalb greift nach Ansicht des Verfassungsexperten auch das Argument nicht, dass im Team Stronach auch zwei ehemals “wilde” Mandatare mit von der Partie sind. Auch die seien am Wahltag als “BZÖ” auf dem Wahlzettel gestanden. Und “Mitglied dieser Wahlpartei bleiben sie”.
(APA)
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