Die ÖVP unter Sebastian Kurz fordert derzeit strengere Strafen für Gewalttäter. Als Beispiel für zu milde Sanktionen nach Gewalttaten taugt das gestrige Urteil des Landesgerichts Feldkirch nicht. Dort wurde gestern ein unbescholtener, geständiger und wegen seiner Alkoholisierung vermindert zurechnungsfähiger Angeklagter für einen Messerstich in den Unterarm seines Opfers zu einer Haftstrafe von zwölf Monaten verurteilt.
Das vergleichsweise strenge Urteil des Schöffensenats ist nicht rechtskräftig. Der von Martin Kloser verteidigte Untersuchungshäftling akzeptierte die gerichtliche Entscheidung, Staatsanwalt Simon Steixner nimmt drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Der Schuldspruch erfolgte wegen des Verbrechens der absichtlich schweren Körperverletzung. Dafür beträgt der Strafrahmen ein bis zehn Jahre Gefängnis. Weil der Angriff mit einem Messer erfolgt sei und eine schwere Körperverletzung zur Folge gehabt habe, sei keine bedingte oder teilbedingte Nachsicht der Freiheitsstrafe möglich gewesen, sagte Richter Richard Gschwenter als Vorsitzender des Schöffensenats in der Urteilsbegründung.
Auf Bauch gezielt
Während einer Auseinandersetzung mit Jugendlichen beim Dornbirner Bahnhof hatte der angeklagte 29-Jährige aus Pakistan am 24. Mai mit einem Messer mit einer sechs Zentimeter langen Klinge auf einen anderen Flüchtling eingestochen. Der Angeklagte habe dem Opfer einen Bauchstich versetzen wollen, meinte Staatsanwalt Steixner. Das Opfer habe sich aber dagegen mit seinem rechten Unterarm geschützt und sei deshalb nur am Arm getroffen worden. Der Täter muss dem Opfer, das eine klaffende Stichwunde im Ausmaß von sechs mal drei Zentimetern erlitten hatte, als Teilschmerzengeld 800 Euro bezahlen.
Gesondert verhandelt wird gegen einen Österreicher, der bei dem Vorfall mit einem Bogenpfeil in einen Rucksack geschossen haben soll.
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